Was ist davon zu halten, wenn ein Verkäufer "Rücknahme auf Kulanz" statt "Widerrufsrecht" anbietet?
Ein fiktive Person hat bei einem Online-Handel ein E-Lastenfahrrad im 2700 Euro gekauft. Das Fahrrad muss aufgrund seiner Größe per Spedition geliefert werden. Nach der Lieferung macht der Käufer fristgemäß von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Das verweigert der Verkäufer zunächst mit der falschen Begründung, dass der Widerruf einer Begründung bedürfe und das Fahrrad außerdem eine Sonderanfertigung sei, bei der es kein Widerrufsrecht gebe. Nachdem diese Falschbehauptungen durch eine Antwort des Käufers ausgeräumt wurden, bietet der Verkäufer "Rücknahme auf Kulanz" an. Dafür soll der Käufer das Lastenfahrrad in die nächste Filiale des Verkäufers radeln. Offenbar versucht der Verkäufer die Kosten für die Spedition zu sparen. Der Käufer wäre prinzipiell dazu bereit, hat aber Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers. Er fragt sich, ob sich hinter dem Angebot "Rücknahme nach Kulanz" statt Widerrufsrecht eine Betrugsabsicht verbirgt. Angenommen, er würde auf das Angebot "Rücknahme auf Kulanz" statt "Widerrufsrecht" annehmen, wie sollte er sich rechtlich absichern?
2 Antworten
Wieso macht sich der fiktive Käufer Sorgen um die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers? Wenn dieser anscheinend mehrere Filialen hat, die der Käufer "anradeln" kann, dann steht einer Rückabwicklung ja im Grunde nichts im Wege. Der Käufer sollte sich nicht auf die Wortglauberei von Rücknahme aus Kulanz oder Widerrufsrecht versteifen. Ich denke eher, dass der Verkäufer damit seinen Standpunkt klar macht, dass diese Rückabwicklung ausserordentlich zu betrachten ist. Also fernab von seiner vertraglichen Verpflichtung. Das soll den Käufer zufrieden stellen und das große Herz des Verkäufers präsentieren. Ist im Grunde aber nichts anderes als ein banaler Rücktritt vom Kaufvertrag. 🤷
PS: Bei einem Lastenrad im Wert von 2700€ keine gesonderten AGBs aufzurufen halte ich aber für fahrlässig seitens des Verkäufers. Er müsste mit solch einem Fall rechnen. Und wenn das häufiger passieren würde, schreibt er rote Zahlen. Daher habe ich auch für den Verkäufer Verständnis. Aber wie gesagt: Wenn es ne Filiale gibt wo der Käufer das Ding abgeben kann, sehe ich keinen Grund seine Seriosität anzuzweifeln.
Um das zu beurteilen lässt du viel zu viele Informationen weg. 🤷 Ich weiß nichts um die AGBs des Verkäufers. Ich weiß nichts um die vertraglichen Modalitäten. Aber wenn ich Sonderanfertigung lese und weiß der Geier für über zwei Riesen, dann gehe ich erstmal nicht von einem typischen, gesetzlichen Rückgaberecht aus. Also entweder nennst du noch paar Details oder du fragst wen anderes. Aber ein Fahrradgeschäft mit mehreren Filialen arbeitet vermutlich sehr seriös und schon deine Bewertung, auf dass DU als Privatperson einen erfahrenen Verkäufer auf den Boden der Tatsachen zurück holen musstest ist ja von Überheblichkeit nicht mehr zu übertreffen. 🤨 Wenn dein Kaufvertrag eine Rückgabe laut Fernabsatz vorsieht, dann bist du um Recht. Aber woher soll ich das riechen?!?
Jain... Keine Betrugsabsicht das gleiche ich nicht.
Die Aussage ist so zu verstehen "Rechtlich muss ich es nicht aber ich bin so nett und du es dennoch"
Macht im Endeffekt kein Unterschied außer das sich der Verkäufer dabei "im Recht" fühlt ;)
"Wortglauberei" ist aber in juristischen Fragen doch eher kein angebrachter Begriff. Denn in der Regel werden im Recht nur dann unterschiedliche Begriffe gebraucht, wenn sich damit auch eine unterschiedliche Rechtslage verbindet. Darauf hat meine Frage abgezielt. Außerdem bin ich ja im Recht. Das Widerrufsrecht ist ja zweifellos auf meiner Seite. Da kann man nicht vom "großen Herz des Verkäufers" sprechen, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommen will. Es geht hier eher darum, ob ich ein großes Herz zeigen will. Und seriös ist der Verkäufer auch nicht, weil er ja offenbar versucht, seinen Verpflichtungen zu umgehen und mit mir um Geld zu feilschen, obwohl sich die Fahrradbranche gerade dumm und dämlich verdient