Wenn man bei ebay Kleinanzeigen ein Fahrrad verkauft und ein privat Verkäufer ist sind da Rücknahme erlaubt oder nicht?

7 Antworten

"Rücknahme erlaubt" gibt es so erst mal nicht.

Als Verkäufer gibt es privat nicht die Pflicht, den Gegenstand einfach so zurück zu nehmen und das Geld zu erstatten.

Wenn aber z. B. ein klarer Mangel vorliegt, sieht das anders aus.

Rücknahmen sind selbstverständlich immer erlaubt, aber nicht immer verpflichtend.

Als privater Anbieter müssen Sie keine Rückgaben akzeptieren, achten Sie jedoch auf gesetzeskonforme Formulierung des Textes im Inserat. Das Versandrisiko zwischen 2 "Privaten" trägt im Übrigen der Käufer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein da es ein Privatverkauf/kauf ist und keine Garantie oder Rücknahme pflichtig ist.

Anders ist es wenn in der Anzeige steht dass es perfekt läuft aber danach komplett zusammen bricht das wäre dann Betrug:)


Destranix  19.05.2022, 15:57
Nein da es ein Privatverkauf/kauf ist und keine Garantie oder Rücknahme pflichtig ist.

Garantien kann ein Privatverkäuffer selbstverständlich auch geben.
Machen sollten das aber weder Privatverkäufer noch geschäfftliche Verkäufer, außer sie wissen, was sie tun.

Anders ist es wenn in der Anzeige steht dass es perfekt läuft aber danach komplett zusammen bricht das wäre dann Betrug:)

Nein, das allein erfüllt nicht den Tatbestand des Betrugs.

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nurtest321  19.05.2022, 15:59
@Destranix

Naja eben schon sonst könnte ich auch kaputte sachen hinliefern lassen und alle leute veräppeln

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Destranix  19.05.2022, 16:00
@nurtest321

Ich weiß. Ich wollte vor allem darauf hinaus, dass auch ein geschäftlicher verkäufer nicht Garantiepflichtig ist, wenn keine Garantie Vertragsbestandteil wird.
(Insbesonderen wäre mir wichtig, auf die Unterschiede zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" hinzuweisen.

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Destranix  19.05.2022, 16:02
@nurtest321
Naja eben schon sonst könnte ich auch kaputte sachen hinliefern lassen und alle leute veräppeln

Die Maßstäbe für Betrug liegen höher. Zumal die Formulierung auch Einschränkunge setzt:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es muss eine Absicht vorliegen. Vorsatz muss vorliegen. Zudem muss die eine falsche Tatsache vorgespielt werden.
Das alles muss nachweisbar sein, der bloße Verdacht reicht da bei weitem nicht aus.

Wenn jemand soetwas öfters macht, erhärtet sich der Verdacht aber womöglich, ja.

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gekauft wie besehen. Bar & Abholung vor Ort. Dabei geht eine Probefahrt auf das Risiko des möglichen Käufers

Schriftlicher Vertrag über den Kauf. Keine Rücknahmepflicht

Klar ist das erlaubt, es gibt kein Gesetz das das verbietet.