Was gilt juristisch in D als "Personenausweis"?

3 Antworten

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Reisepass und Personalausweis. Als Notbehelf Führerschein und Gesundheitskarte (mit Lichtbild).


2desmond 
Beitragsersteller
 02.03.2025, 18:40

ja, der ÖPNV hat tatsächlich den Begriff PersonENausweis in Benutzung und meint damit alle Lichtbildausweise mit Geb.Datum.

Ein Personalausweis ist ein Personalausweis gem. § 2 Abs. 1 Alt. 1 PAuswG. In anderen Rechtsvorschriften sind möglicherweise auch andere Ausweise nach § 2 Abs. 1 PAuswG Personalausweise.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


2desmond 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 18:31

fast gut, aber ich meinte en und nicht al

Answer1234567  23.02.2025, 18:36
@2desmond

Einen Personenausweis kennt das aktuelle bundesdeutsche Recht nicht.

Außerhalb direkter gesetzlicher Regelungen wird dieser Begriff nur seitens der Fraport AG und von Reichsbürgern verwendet, ansonsten ist er mir in der BRD noch nicht untergekommen.

2desmond 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 18:45
@Answer1234567

Guter Einwand, denn mit meiner vorigen Frage kam raus, dass der Personenausweis bei einem ÖPNV genannt wird.

Na der Ausweis? Logischerweise nichts anderes. In manchen Fällen kann man sich auch noch mit dem Führerschein ausweisen, aber nicht immer.