Was gilt juristisch in D als "Personenausweis"?
en, nicht al
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Reisepass und Personalausweis. Als Notbehelf Führerschein und Gesundheitskarte (mit Lichtbild).
ja, der ÖPNV hat tatsächlich den Begriff PersonENausweis in Benutzung und meint damit alle Lichtbildausweise mit Geb.Datum.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Gesetz
Answer1234567
23.02.2025, 18:36
@2desmond
Einen Personenausweis kennt das aktuelle bundesdeutsche Recht nicht.
Außerhalb direkter gesetzlicher Regelungen wird dieser Begriff nur seitens der Fraport AG und von Reichsbürgern verwendet, ansonsten ist er mir in der BRD noch nicht untergekommen.
@Answer1234567
Guter Einwand, denn mit meiner vorigen Frage kam raus, dass der Personenausweis bei einem ÖPNV genannt wird.
Na der Ausweis? Logischerweise nichts anderes. In manchen Fällen kann man sich auch noch mit dem Führerschein ausweisen, aber nicht immer.
fast gut, aber ich meinte en und nicht al