Was galt damals als Rassenschande?
War es nur Beziehungen zwischen jüdische und nicht jüdische Menschen oder allgemein Beziehungen zwischen 2 verschieden Religionen und/oder Hautfarben?
6 Antworten
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Wer mit einen nicht Arier schlief konnte dafür im KZ landen. Das galt für Männer und Frauen.
Das war zu Beginn des 3. Reichs noch nicht ganz so schaf. Schließlich gab es vor 1933 viele Menschen die Ehen untereinander eingingen, die als Mischehen zunächst toleriert wurden. Auch richtete es sich zunächst nur gegen Vereinigungen mit Menschen, welche jüdische Wurzeln hatten.
Ich weiß durch die Erzählung meines Großvaters, dass der Milchmann des Dorfes ins KZ kam, weil er mit einer Polin (Slawin) geschlafen hatte. Das war am Ende dieser schrecklichen Zeit, also 1944/45.
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Im dritten Reich betraf das spezifisch den GV zwischen Ariern und Jüdinnen und umgekehrt. Auch wenn es weitere Rassen gab die als minderwertig eingestuft wurden, war der Straftatbestand auf den Umgang zwischen Menschen arischer Abstammung und solchen jüdischer Abstammung beschränkt.
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Das kommt darauf an, wen man gefragt hat. Ein Gesetz, welches von "Rassenschande" handelte, gab es nie. Es gab lediglich die Nürnberger Rassegesetze, die sich zuvorderst auf Juden bezogen.
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Es gab auch noch die Polen- und Ostarbeitererlasse... Der Nazi-Begriff der "Rassenschande" stand zwar in keinem Gesetz, fasste aber in der Nazi-Propaganda zusammen, worum es u.a. in den Gesetzen ging.
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Alle Beziehungen zu "artfremden" oder gar "minderwertigen" "Rassen". Religion hatte damit nichts zu tun.
Frauen, die mit Zwangsarbeitern, vor allem "Slawischen Untermenschen" schliefen, drohte dafür die Todesstrafe.
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Nicht nur Frauen, zumindest nach der Erzählung, die mir mein Opa berichtet hatte.
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Als Rasseschanden wurden die so genannten „Mischehen“ betitelt. Alles was die Reinheit des deutschen Blutes gefährdete, wurde als Rassenschande abgestempelt.