Was für Gründe nennen, seine Partnerin als Untermieterin einziehen zu lassen statt Mitmieter?

DaKaBo  23.02.2023, 14:04

Geht es um ALG1 oder 2?

Gotcha1803 
Beitragsersteller
 23.02.2023, 14:44

ALG 2

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst doch einfach ehrlich sein.

Bei uns stehe nur ich im Mietvertrag, da mein Partner von Deutschland nach Österreich gezogen ist und ich es demnach leichter hatte einen Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages zu finden als er. Der Vermieter wollte von ihm auch nichts schriftlich haben - Umtermiete ist hier nichtmal erlaubt.

Um hier gemeldet zu sein, war meine Unterschrift ausreichend.

Danke für eure Meinungen.

Kurze Info ich habe es offen mit ihm kommuniziert und er ist damit einverstanden. Das einzige was er als Vermieter machen muss, ist mir eine schriftliche Kenntnisnahme ausstellen, dass meine Partnerin einziehen darf.

Die Info mit dem Arbeitslosengeld kann auch gut sein, dass ein Mythos ist den ich irgendwann mal aufgeschnappt hab.

Es spricht mit Sicherheit auch sehr dafür, dass ich die Wohnung zurzeit alleine tragen kann, ansonsten wäre das natürlich eine schwierigere Situation.

Grundsätzlich kann es dem Vermieter egal sein, aber wie du schon selbst geschrieben hast, dient das ganze nur dazu, mehr Sozialleistung (Wohngeld) zu bekommen. Das ist die rechtliche (und moralische) Grauzone

m.f.G.

anwesende

Dann mach einfach kein Problem draus. Du unterschreibst den Mietvertrag alleine und - das sagt ihr natürlich, müsst ihr sogar sagen! , das ihr zu zweit seid.

Dem Vermieter soll es recht sein, wenn nur einer unterschreibt. Der haftet dann für alles. oder ihr unterschreibt beide, denn wie ihr das dann regelt ist dem auch egal. Klärt das unter Euch juristisch ab. Als Vermieter würde ich per Se keine Untermieter erlauben.

Deine Partnerin muss sich erkundigen, wie sie sich absichern kann, wenn die Beziehung zu Brüche geht. Wie ihr euer Lebensgeld aufteilt ist eure alleinige Sache. und so brauchst du keine Genehmigung vom Vermieter, wenn ihr als Paar einzieht, denn das habt ihr schon gesagt. Und wird vermutlich irgendwie auch vermerkt. Muss sogar vom Amtswegen sogar. (irgendwie mieterbescheinigung, die ans Einwohnermeldeamt geschickt werden muss).

Es ist übrigens ein unterschied, ob ich als Vermieter erlaube, Untermietvertrag zu haben, denn das kann implizieren, das nach dem einen, ein andrer (eine andre) kommt, die ich als Vermieter nicht haben will. Oder ob ich ein Paar (namentlich erwähnt) erlaube. (meines Wissens zumindest).


Gotcha1803 
Beitragsersteller
 23.02.2023, 12:55

Da hast du Recht, es sollte in der Meldung immer vom Namen gesprochen werden und nicht im allgemeinen gesprochen werden.

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 Als Begründung habe ich schon gesagt, dass das mit dem Arbeitslosengeld zu tun hat, da bei einer zu großen Wohnung das verringert werden würde.

Das würde mich aber wundern. Warum sollte das so sein?

 Ich wollte solche Aussagen die im Kern aussagen "Ich glaube nicht, dass die Beziehung lange hält" ausschließen.

Naja, aber das ist der einzige Grund. Die Frage ist ja aber, ob sich der Vermieter darauf überhaupt einlässt. Das wage ich fast zu bezweifeln.