Unfall auf der Vorfahrtsstraße?
Hallo, ich hatte vor kurzem einen Unfall auf der Vorfahrtsstraße, die ich befuhr. Ich habe langsam 10-15 km/h gefahren und hatte auch Vorfahrt. Mir kam kein Auto entgegen. Auf der rechten Seite standen geparkte Autos. Ich hatte vor geradeaus zu fahren. Auf einmal kommt ein Auto von der linken Seite mit einer erhöhten Geschwindigkeit auf mich zu, ohne zu blinken und zu stoppen. Ich habe gehupt und gebremst. Leider hat die Fahrerin gar nicht darauf reagiert und ist weiter auf mich gefahren. Es war bei ihr Rechts vor links. Die Polizei war auch da. Die Fahrerin, die den Unfall verursacht hat, ist nicht mal aus dem Auto raus. Mein Auto hat mehr Schaden bekommen als die Fahrerin. Diese Fahrerin wollte auch keine Schuld. Uns wurde beiden Vorwurf von der Polizei gemacht, was ich nicht verstehe, warum ich da überhaupt schuld bin. Was würdet ihr in dieser Situation machen? Ich werde auch ständig von der gegnerischen Seite angerufen und bedroht.
Ergänzung nach 1 Monat
Update zu dem Unfall: Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der sich jetzt um meine Sache kümmert. Es wurde ein Schreiben an die gegnerische Versicherung gesendet, auf das die Versicherung noch nicht reagiert. Ich habe ein Schreiben von der Versicherung der gegnerischen Seite bekommen, dass diese Leute Geld für den Schaden verlangen, den sie gar nicht haben, da sie null Kratzer abbekommen haben. Ich habe mehr Schaden als die selbst. Wisst ihr, wie das ungefähr ablaufen wird?
Das erste Bild zeigt die Straße von oben. Das zweite Bild ist von der Stelle, wo der Unfall passiert. Auf dem zweiten Bild ist ein Fahrradfahrer zu sehen. So ist nämlich die Damen rausgefahren, ihn zu blinken und ohne zu bremsen.
5 Antworten
Es war bei ihr Rechts vor links.
Das kann nicht sein, wenn Du wie beschrieben auf einer vorfahrtsberechtigten Straße gefahren bist.
Ich werde auch ständig von der gegnerischen Seite angerufen und bedroht.
Unterlassung verlangen, ansonsten Strafantrag wegen Nachstellung in Aussicht stellen. Deine Versicherung machen lassen, die fungiert auch als eine Art Rechtsschutz und wird nicht angemessene Schadensforderungen ablehnen und einen Sachverständigen schicken. Du hast damit eigentlich nicht viel zu tun.
Du hast aber geschrieben das für die Fahrerin Rechts vor Links war. Oder wolltest Du damit ausrücken das sie der Meinung war es gelte für sie rechts vor links?
Ich verstehe jetzt gerade nicht in welcher Position sich die Fahrzeuge zueinander befunden haben sollen. War das ein Kreuzungsbereich? Dann gibt es kein rechts vor links für die Unfallgegnerin weil sie sich auf einer nicht vorfahrtsberechtigten Straße befunden hat. Und eine andere Rechts vor links - Regelung außer an unbeschilderten Kreuzungen gibt es nicht im Straßenverehr. Ich weiß gerade nicht was Du damit jetzt wirklich meinst.
Für die Frau war das natürlich Rechts vor links, da sie rechts auf meine Seite gefahren ist.
Nein. Wenn Du auf einer Vorfahrtsstraße warst, dann ist es für sie nicht rechts vor links, sondern sie muss auch für Verkehr anhalten, der von links kommt. Das ist die Definition einer Vorfahrtsstraße.
Rechts vor Links wäre nur, wenn keine Beschilderung vorhanden ist. Bei ihr ist eine Haltelinie zu sehen - die wäre nicht da (weil unnötig), wenn RvL wäre.
Das Schild, was Du verlinkt hast, macht Deine Straße übrigens nicht zur Vorfahrtsstraße. Es gibt Dir nur Vorfahrt an der nächsten Einmündung - es überschreibt also ein eigentlich geltendes RvL. Da die Straße hier aber von links kommt, ist das irrelevant für den aktuellen Fall.
ich war auf der Vorfahrtsstraße.
Dann kann hier kein Rechts-vor-Links gegeben habe.
Hier stimmt deine Geschichte nicht.
Die Straße die du hier zeigst, deutet aber nicht auf eine Vorfahrtstraße hin.
Links in der Einmündung kann man zwar einen Haltebalken erkennen, so scheint ist, scheint aber kein Haltebalken (Linie) zu sein, sondern war da mal ne Baustelle.
Also herschte hier Rechts vor Links...... ja was den nun?
Auch sieht man kein Vorfahrtszeichen sondern im Hintergrund nur ein 30iger Schild, was wiederum auf eine Rechts-vor-Links Straße hindeutet, da Vorfahrtstraßen im Normalfall keine Verkehrsberuhigten Bereiche sind oder 30-iger Zonen
Dennoch, wenn das Auto von Links kam, hättest du hier Vorfahrt gehabt.
Mir kam kein Auto entgegen. Auf der rechten Seite standen geparkte Autos. Ich hatte vor geradeaus zu fahren.
Wenn du das Hindernis auf deiner Seite hast, musst du stehen bleiben und den Entgegenkommenden Verkehr durchlassen.
Wisst ihr, wie das ungefähr ablaufen wird?
Läuft doch bereits alles über den Anwalt.
Den Ausgang kann man nicht nennen.
Ich habe gerade noch ein Bild gepostet, wo Sie auch das Verkehrsschild sehen können.
Danke und jetzt ergibt sich hier auch ein völlig anderes Bild, denn wie man auf dem neuen Bild sehen kann, zählt es NICHT für die Straße auf Bild 2 (wo man das LIDL Schild sehen kann).
Sondern für die direkt dahinter kommende Einmündung (Rechts).
"Vorfahrt an der nächsten Kreuzung"-Schilder MÜSSEN unmittelbar VOR der jeweiligen Kreuzung oder Einmündung wo dieses Schild zählen soll, stehen.
Möchte man einen längeren Straßenabschnitt damit definieren, dann würde unter dem Schild ein Zusatzschild stehen oder eben vor jeder Kreuzung / Einmündung ein solches.
Sei es "Vorfahrt an der der nächsten Kreuzung - IN xxx Meter" oder "AB HIER xxx Meter". (wobei das eher selten bis nie vorkommt).
- außerorts steht es in der Regel 150m bis 250m davor.
Korrekt heißt das Verkehrsschild "Einmalige Vorfahrt" und zählt nur für die nächste Kreuzung oder Einmündung.
In diesem Fall zählte hier bei dir also "nur" Rechts-vor-Links.
Auf einmal kommt ein Auto von der linken Seite mit einer erhöhten Geschwindigkeit auf mich zu, ohne zu blinken und zu stoppen.
Und das "kam auf mich zu" deutet darauf hin, dass sie eben nicht Links aus der Straße kam (Bild 2) sondern auf der linken Fahrbahn und somit hast DU den Verstoß begangen weil die Hindernisse (parkende Autos) in deiner Fahrbahn waren.
Deshalb trägst du ua. eine Teilschuld.
Du hast doch selbst gesagt:
Uns wurde beiden Vorwurf von der Polizei gemacht, was ich nicht verstehe, warum ich da überhaupt schuld bin.
Die POL wird dir auch gesagt haben warum du Schuld hast.
Klar die Straße ist Breit genug für 2 Autos wie mir scheint. Die Parkenden Autos Rechts stehen aber offenbar hier auf der Straße da ich kein Parkzonen-Schild sehe, somit streng genommen Hindernisse auf deiner Fahrbahn und du hättest halten müssen.
Für welche Straße soll das Schild dann zählen?
Erklärte ich bereits oben.
Das Schild "Einmalige Vorfahrt" zählt für die Einmündung direkt dahinter (Rechts) neben den Gartenhschuppen.
Richtig. Eine Vorfahrtstraße wird mit dem Schild 306 (Vorfahrtstraße) gekennzeichnet. Das Schild oben, wie erwähnt, gilt nur "einmalig" für die direkt dahinter kommende Einmündung oder Kreuzung.
In diesem Fall war es eine Einmündung.
Dies hat sie noch ohne zu blinken und ohne nach rechts zu gucken und ohne zu bremsen auf nicht drauf gefahren
Es heißt, du warst auf keiner Vorfahrtstraße, sondern in einer 30-iger Zone.
Ich bin ja zuerst gefahren. Die Frau war auch nicht zu sehen. Erst in der Mitte der Straße ist sie plötzlich mit einer erhöhten Geschwindigkeit von links aufgetaucht.
Du widersprichst dir Sylvia.
Erst sagst du sie kam von Links, dann sagst du sie kam direkt auf dich zu ... ja was den nun? Ein Auto was von Links kam, kann ja nicht "direkt" auf dich zu kommen.
Dann wäre es ein Rechts-vor-Links Verstoß.
Woran du aber dann die Schuld gehabt haben sollst, sagst du bisher nicht.
Na 1. die POL muss es ja gesagt haben und 2. du würdest Post von der POL bekommen.
Die Bilder passen nicht zusammen, aber das ist egal.
Lass deinen Anwalt und die Versicherung machen und dann schauen wir mal.
Wenn die gegnerische Seite anruft und droht, dann hilft nur eine zusätzlich Anzeige bei der Polizei.
m.f.G.
anwesende
Normalerweise fechten die Versicherungen das unter sich aus. Wenn Du einen Anwalt eingeschaltet hast übergebe ihm alle Korrespondenz, die Du in der Sache erhalten hast. Er weiß dann was zu tun ist.
Daß der Vorwurf erstmal an beide Unfallteilnehmer geht scheint mir nicht ungewöhnlich. Die Polizei vor Ort nimmt den Unfall auf, befindet aber nicht über die Schuldfrage.
mit dem Vorwurf ist mir auch unklar. Ich vermute, dass ich beim Unfall zu laut war.
Sie sprechen in Rätseln.
Das Schild unten bedeutet Vorfahrt an der NÄCHSTEN Einmündung. Eine generelle Vorfahrtstraße wird damit nicht ausgewiesen. Auf ihren Bildern ist leider nicht erkennbar wie die Schilderlage sich verhält und ob sich an der fraglichen Stelle auch dieses Schild befindet, ggf. ergänzen Sie die Straßennamen und den Ort ?
Ansonsten haben Sie mit dem Gang zum Anwalt bereits alles getan, viel mehr werden wir sicherlich auch nicht herausfinden :)
Das war nicht Rechts vor Links. Ich war auf der Vorfahrtsstraße.