Unfall auf der Vorfahrtsstraße?

5 Antworten

Es war bei ihr Rechts vor links.

Das kann nicht sein, wenn Du wie beschrieben auf einer vorfahrtsberechtigten Straße gefahren bist.

Ich werde auch ständig von der gegnerischen Seite angerufen und bedroht.

Unterlassung verlangen, ansonsten Strafantrag wegen Nachstellung in Aussicht stellen. Deine Versicherung machen lassen, die fungiert auch als eine Art Rechtsschutz und wird nicht angemessene Schadensforderungen ablehnen und einen Sachverständigen schicken. Du hast damit eigentlich nicht viel zu tun.


Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:08

Das war nicht Rechts vor Links. Ich war auf der Vorfahrtsstraße.

ZuumZuum  16.08.2024, 09:10
@Sylvia390

Du hast aber geschrieben das für die Fahrerin Rechts vor Links war. Oder wolltest Du damit ausrücken das sie der Meinung war es gelte für sie rechts vor links?

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:14
@ZuumZuum

Ich habe doch das Schild gepostet. Für die Frau war das natürlich Rechts vor links, da sie rechts auf meine Seite gefahren ist. Für mich ist sie natürlich von der linken Seite gefahren

ZuumZuum  16.08.2024, 09:19
@Sylvia390

Ich verstehe jetzt gerade nicht in welcher Position sich die Fahrzeuge zueinander befunden haben sollen. War das ein Kreuzungsbereich? Dann gibt es kein rechts vor links für die Unfallgegnerin weil sie sich auf einer nicht vorfahrtsberechtigten Straße befunden hat. Und eine andere Rechts vor links - Regelung außer an unbeschilderten Kreuzungen gibt es nicht im Straßenverehr. Ich weiß gerade nicht was Du damit jetzt wirklich meinst.

ohwehohach  05.09.2024, 10:47
@Sylvia390
Für die Frau war das natürlich Rechts vor links, da sie rechts auf meine Seite gefahren ist.

Nein. Wenn Du auf einer Vorfahrtsstraße warst, dann ist es für sie nicht rechts vor links, sondern sie muss auch für Verkehr anhalten, der von links kommt. Das ist die Definition einer Vorfahrtsstraße.

Rechts vor Links wäre nur, wenn keine Beschilderung vorhanden ist. Bei ihr ist eine Haltelinie zu sehen - die wäre nicht da (weil unnötig), wenn RvL wäre.

Das Schild, was Du verlinkt hast, macht Deine Straße übrigens nicht zur Vorfahrtsstraße. Es gibt Dir nur Vorfahrt an der nächsten Einmündung - es überschreibt also ein eigentlich geltendes RvL. Da die Straße hier aber von links kommt, ist das irrelevant für den aktuellen Fall.

ich war auf der Vorfahrtsstraße.

Dann kann hier kein Rechts-vor-Links gegeben habe.
Hier stimmt deine Geschichte nicht.

Die Straße die du hier zeigst, deutet aber nicht auf eine Vorfahrtstraße hin.
Links in der Einmündung kann man zwar einen Haltebalken erkennen, so scheint ist, scheint aber kein Haltebalken (Linie) zu sein, sondern war da mal ne Baustelle.

Also herschte hier Rechts vor Links...... ja was den nun?

Auch sieht man kein Vorfahrtszeichen sondern im Hintergrund nur ein 30iger Schild, was wiederum auf eine Rechts-vor-Links Straße hindeutet, da Vorfahrtstraßen im Normalfall keine Verkehrsberuhigten Bereiche sind oder 30-iger Zonen

Dennoch, wenn das Auto von Links kam, hättest du hier Vorfahrt gehabt.

Mir kam kein Auto entgegen. Auf der rechten Seite standen geparkte Autos. Ich hatte vor geradeaus zu fahren.

Wenn du das Hindernis auf deiner Seite hast, musst du stehen bleiben und den Entgegenkommenden Verkehr durchlassen.

 Wisst ihr, wie das ungefähr ablaufen wird?

Läuft doch bereits alles über den Anwalt.
Den Ausgang kann man nicht nennen.


Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:10

Ich habe gerade noch ein Bild gepostet, wo Sie auch das Verkehrsschild sehen können.

Comp4ny  16.08.2024, 13:34
@Sylvia390

Danke und jetzt ergibt sich hier auch ein völlig anderes Bild, denn wie man auf dem neuen Bild sehen kann, zählt es NICHT für die Straße auf Bild 2 (wo man das LIDL Schild sehen kann).

Sondern für die direkt dahinter kommende Einmündung (Rechts).

"Vorfahrt an der nächsten Kreuzung"-Schilder MÜSSEN unmittelbar VOR der jeweiligen Kreuzung oder Einmündung wo dieses Schild zählen soll, stehen.

Möchte man einen längeren Straßenabschnitt damit definieren, dann würde unter dem Schild ein Zusatzschild stehen oder eben vor jeder Kreuzung / Einmündung ein solches.

Sei es "Vorfahrt an der der nächsten Kreuzung - IN xxx Meter" oder "AB HIER xxx Meter". (wobei das eher selten bis nie vorkommt).

  •  außerorts steht es in der Regel 150m bis 250m davor.

Korrekt heißt das Verkehrsschild "Einmalige Vorfahrt" und zählt nur für die nächste Kreuzung oder Einmündung.

In diesem Fall zählte hier bei dir also "nur" Rechts-vor-Links.

Auf einmal kommt ein Auto von der linken Seite mit einer erhöhten Geschwindigkeit auf mich zu, ohne zu blinken und zu stoppen. 

Und das "kam auf mich zu" deutet darauf hin, dass sie eben nicht Links aus der Straße kam (Bild 2) sondern auf der linken Fahrbahn und somit hast DU den Verstoß begangen weil die Hindernisse (parkende Autos) in deiner Fahrbahn waren.

Deshalb trägst du ua. eine Teilschuld.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:46
@Comp4ny

Warum soll ich eine Teilschuld tragen, wobei ich auf meiner Spur war? Ich bin ganz normal auf meiner Spur gefahren.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:50
@Comp4ny

Für welche Straße soll das Schild dann zählen?

Comp4ny  16.08.2024, 13:50
@Sylvia390

Du hast doch selbst gesagt:

Uns wurde beiden Vorwurf von der Polizei gemacht, was ich nicht verstehe, warum ich da überhaupt schuld bin. 

Die POL wird dir auch gesagt haben warum du Schuld hast.
Klar die Straße ist Breit genug für 2 Autos wie mir scheint. Die Parkenden Autos Rechts stehen aber offenbar hier auf der Straße da ich kein Parkzonen-Schild sehe, somit streng genommen Hindernisse auf deiner Fahrbahn und du hättest halten müssen.

Comp4ny  16.08.2024, 13:51
@Sylvia390
Für welche Straße soll das Schild dann zählen?

Erklärte ich bereits oben.
Das Schild "Einmalige Vorfahrt" zählt für die Einmündung direkt dahinter (Rechts) neben den Gartenhschuppen.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:51
@Comp4ny

Heißt es dann, dass ich gar nicht auf der Vorfahrtsstraße war?

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:53
@Comp4ny

Ich bin ja zuerst gefahren. Die Frau war auch nicht zu sehen. Erst in der Mitte der Straße ist sie plötzlich mit einer erhöhten Geschwindigkeit von links aufgetaucht.

Comp4ny  16.08.2024, 13:53
@Sylvia390

Richtig. Eine Vorfahrtstraße wird mit dem Schild 306 (Vorfahrtstraße) gekennzeichnet. Das Schild oben, wie erwähnt, gilt nur "einmalig" für die direkt dahinter kommende Einmündung oder Kreuzung.

In diesem Fall war es eine Einmündung.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:54
@Sylvia390

Dies hat sie noch ohne zu blinken und ohne nach rechts zu gucken und ohne zu bremsen auf nicht drauf gefahren

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:54
@Comp4ny

Und was soll das für nicht heißen?

Comp4ny  16.08.2024, 14:10
@Sylvia390

Es heißt, du warst auf keiner Vorfahrtstraße, sondern in einer 30-iger Zone.

Ich bin ja zuerst gefahren. Die Frau war auch nicht zu sehen. Erst in der Mitte der Straße ist sie plötzlich mit einer erhöhten Geschwindigkeit von links aufgetaucht.

Du widersprichst dir Sylvia.
Erst sagst du sie kam von Links, dann sagst du sie kam direkt auf dich zu ... ja was den nun? Ein Auto was von Links kam, kann ja nicht "direkt" auf dich zu kommen.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:11
@Comp4ny

Doch, sie kam von der linken Seite und hat meine Spur genommen

Comp4ny  16.08.2024, 14:13
@Sylvia390

Dann wäre es ein Rechts-vor-Links Verstoß.
Woran du aber dann die Schuld gehabt haben sollst, sagst du bisher nicht.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:14
@Comp4ny

Sorry, das ist mir selbst unverständlich, warum ich einen Vorwurf bekommen habe. Deshalb habe ich einen Beitrag gepostet. Wo kann ich das erfahren, wofür ich die Schuld bekommen habe? Wo ist das überhaupt zu finden?

Comp4ny  16.08.2024, 14:45
@Sylvia390

Na 1. die POL muss es ja gesagt haben und 2. du würdest Post von der POL bekommen.

Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:47
@Comp4ny

Ich habe bis jetzt nichts bekommen

Die Bilder passen nicht zusammen, aber das ist egal.

Lass deinen Anwalt und die Versicherung machen und dann schauen wir mal.

Wenn die gegnerische Seite anruft und droht, dann hilft nur eine zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

m.f.G.

anwesende

Normalerweise fechten die Versicherungen das unter sich aus. Wenn Du einen Anwalt eingeschaltet hast übergebe ihm alle Korrespondenz, die Du in der Sache erhalten hast. Er weiß dann was zu tun ist.

Daß der Vorwurf erstmal an beide Unfallteilnehmer geht scheint mir nicht ungewöhnlich. Die Polizei vor Ort nimmt den Unfall auf, befindet aber nicht über die Schuldfrage.


Sylvia390 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:02

mit dem Vorwurf ist mir auch unklar. Ich vermute, dass ich beim Unfall zu laut war.

Sie sprechen in Rätseln.

Das Schild unten bedeutet Vorfahrt an der NÄCHSTEN Einmündung. Eine generelle Vorfahrtstraße wird damit nicht ausgewiesen. Auf ihren Bildern ist leider nicht erkennbar wie die Schilderlage sich verhält und ob sich an der fraglichen Stelle auch dieses Schild befindet, ggf. ergänzen Sie die Straßennamen und den Ort ?

Ansonsten haben Sie mit dem Gang zum Anwalt bereits alles getan, viel mehr werden wir sicherlich auch nicht herausfinden :)