Warum ist es gesellschaftlich so ein Problem wenn ich die ersten beiden Strophen meiner Nationalhymne singe?
Das Deutschlandlied ist ein Lied aus dem 19. Jahrhundert es hat rein garnichts mit Faschismus zu tun. Es steht für den Wunsch nach einem einigen Land und wurde auch nur in Demokratien gesungen. Hitlers Mörderbande hat getan was sie konnte um es durch das Horst Wessel Lied zu ersetzen. An der ersten Strophe mag "bis an die Memel" nicht mehr stimmen aber das macht sie nur umso wertvoller. Die Stelle steht als ewiges Mahnmal für die völkerrechtswidrige Vertreibung von Zivilisten aus ihrer Heimat. Die zweite Strophe steht nur für deutsche Werte und Errungenschaften. Ich wüsste nicht was an Tugenden und Kulturgütern überhaupt schlimm sein sollen.
21 Antworten
Hallo ianatkin
Weil viele Menschen sich nicht gut genug informiert haben und fälschlicherweise glauben die ersten beiden Strophen des Liedes der Deutschen seien gesetzlich verboten:
Die ersten Strophen sind zwar nicht mehr offiziell Teil der Nationalhymne aber auch nicht verboten. Somit darfst du sie singen, ich würde dir jedoch empfehlen dann ein paar Quellen parat zu haben, die diese Unwissenheit im Bedarfsfall aufklären können.
Die ersten Strophen waren übrigens noch bis 1991 offiziell Teil der Nationalhymne und somit nicht nur in Westdeutschland sondern auch im vereinten Deutschland. Allerdings wurde auch damals nur die dritte Strophe gesungen.
LG
Darkmalvet
Eine Nationalhymne ja, nur eben nicht die aktuelle, da es 1991 geändert wurde.
Für die 1. Strophe wären Grundkenntnisse in der Geographie nicht schlecht. Nicht nur "... bis an die Memel" ist nicht erst seit heute für unsere Nationalhymne unpassend, sondern auch "Von der Maas... , von der Etsch bis an den Belt".
In der 2. Strophe ist es ja sehr schmeichelhaft für uns Frauen, dass der Verfasser so begeistert vom weiblichen Geschlecht ist. Aber heute würde er wohl eins auf den Deckel bekommen, diskriminiert er doch durch das Attribut nicht nur Frauen anderer Nationalität, sondern auch die gesamte Männerwelt, und nicht nur die! Bei den Genderwütigen stieße er wohl auf wenig Verständnis, schließt er doch alle Personen aus, die sich heute unter der Bezeichnung "divers" finden.
Es war m. E. die absolut richtige Entscheidung, nur noch die 3. Strophe als Nationalhymne zu behalten.
In deinem Kämmerlein kannst du ja singen, was du willst.
Das sind ungefähre Angaben. Deutschland ging sogar weiter als nur bis zur Memel. Am anderen Ufer der Memel lag noch die Stadt Memel. Die Maas verläuft in Venlo nicht weit hinter der Grenze. Bis zum Belt geht Deutschland auf Fehmarn immer noch.
Du lebst anscheinend in der wenig rühmlichen Vergangenheit. Komm mal in die Gegenwart und begrab dein angebräuntes Gedankengut!
Verboten ist es nicht, aber die heutige Nationalhymne besteht nun mal nur aus der 3. Strophe. Deutschland reicht heute nicht von der Maas bis an die Memel (oder von der Etsch bis an den Belt), insofern ist der Text anachronistisch (aber eben auch nicht verboten).
Das mag schon stimmen. Allerdings stellen sich, durch den Missbrauch bedingt, bei einigen Menschen in der Welt immer noch die Nackenhaare hoch, wenn sie allein die Melodie hören.
"...von der Etsch bis an den Belt", stimmt auch schon lange nicht mehr.
Also kann man die beiden ersten Strophen als eine Nationalhymne des vereinten Deutschlands bezeichnen?