Warum gilt der Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" nicht (mehr) und warum müssen für Kinder keine obligatorischen Haftpflichtversicherungen ...?

6 Antworten

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Ich kann mich nicht erinnern, dass Eltern jemals generell für die von den Kindern verursachten Schäden gehaftet haben.

Eltern haften nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Wie weit die Aufsichtspflicht geht, richtet sich z. B. nach dem aktuellen Entwicklungsstand des Kindes.

Kinder ab 7 Jahre können eventuell selbst haften. Hier kommt es aber unter anderem auf die Einsichtsfähigkeit an.

Generell muss man beachten, dass Haftpflichtversicherungen grundsätzlich nur dann eintreten, wenn der Versicherte auch wirklich haftpflichtig ist, dazu muss das Verhalten fahrlässig gewesen sein. Liegt nicht einmal Fahrlässigkeit vor, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Liegt allerdings mehr als Fahrlässigkeit vor, nämlich Vorsatz, dann schließen die Versicherungsbedingungen eine Haftung ebenfalls regelmäßig aus.

Woher ich das weiß:Recherche

Unholdi 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 08:25

Ja, die Probleme sind mir klar - trotz dem sollte ein "Opfer"/ "Geschädigter" ja nicht auf seinen "Folgen" sitzenbleiben - d.h. die Regel sollte lauten: gibt es einen (Fremd-) Schaden muss die Versicherung zahlen, sie kann sich dann beim Schädiger soweit möglich schadlos halten.

Die Aussage stimmt so nicht. Aber es hat Grenzen was als vernachlässigte Aufsicht gilt. Man kann 14jährige nicht konstant beobachten beispielsweise vs. ein Kleinkind muss man ständig vor den Augen haben.

Kinder sind immer in der Haftpflicht der Eltern inkludiert (bis zu einem bestimmten Alter). Es benötigt keinen extra Vertrag.


juergen63225  20.07.2024, 17:15

die Rechtslage ist nunmal so, dass weder die Eltern für die Kinder haften, noch Kleinkinfer überhaupt haften.

Eltern sind auch nicht zur Rundumüberwachung verpflichtet, eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht gilt auch nicht wenn ein Kleinkind einen Kratzer in ein parkendes Auto auf dem Hof macht.

Älter Kinder und Jugendliche haften aber sehr wohl für Dinge die sie verursachen, da die Eltern nicht haften, können Schadenersatzforderungen dann später eingetrieben werden, wenn eigenes Einkommen vorhanden ist.

Immerhin verweigern Haftpflichtversicherungen mittlerweile nicht mehr die Leistung, wenn z.B. bei Kleinkindern keine Pflicht zur Haftung vorliegt.

Und verantwortungsbewusste Eltern haben eine Haftpflichtversicherung, als Familienversicherung, die alles abdeckt.

Unholdi 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 16:13

Haftpflichtvers. für Eltern können sich rausreden - das muss bei Kindern ausgeschlossen sein.

In Deutschland sind Minderjährige erst mit 14 für ihr Handeln rechtlich verantwortlich und das ist gut und richtig so.

Die Eltern kann man nur belangen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern in grober Weise vernachlässigt haben. Hintergrund ist, dass es kaum möglich sein, dürfte z.B. 10... Jährige permanent zu beaufsichtigen, ohne sie einzusperren, wogegen bei Bekanntwerden auch das Jugendamt einschreiten würde.

Da Kinder nun mal nicht immer gute Entscheidungen treffen, ist es daher vernünftig, dass der Gesetzgeber dem Grenzen gesetzt hat.

Warum gilt der Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" nicht (mehr)

Weil es doch irgendwie unfair wäre jemandem die Haftung für etwas aufzubürden, was er, selbst bei perfekter Ausführung der ihm obligenden Pflichten, nicht hätte beeinflussen können.

So haften die Eltern ja durchaus.... aber eben nur dann, wenn sie die ihnen obliegende Aufsichtspflicht verletzt haben.

warum müssen für Kinder keine obligatorischen Haftpflichtversicherungen
abgeschlossen werden?

Weil die Versicherung sich unter Berufung auf die fehlende Deliktfähigkeit des Kindes immer weigern würde zu zahlen. Weil sie es schlicht nicht MÜSSEN. In dem Moment, in dem das Kind (voll) deliktfähig ist, ist es für den angerichteten Schaden selbst verantwortlich und damit ist dann das Kind selbst in der Haftung und die Eltern raus.


spelman  20.07.2024, 16:24

Eine gute Haftpflichtversicherung schließt deliktunfähige Kinder mit ein. Auch wenn man nicht zahlen müsste, wenn die Kinder mal schnell das Auto des Nachbarn zerkratzt haben, wäre man im Interesse der guten Nachbarschaft, und auch moralisch, als Eltern ja schon in der Pflicht. Deshalb sollte man beim Abschluss der Haftpflichtversicherung auf diesen Punkt achten.

BeviBaby  20.07.2024, 16:43
@spelman

Das stimmt natürlich. Besser ist es immer, es sich mit den Nachbarn nicht zu verscherzen.

Unholdi 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 16:06

Das hilft dem Geschädigten nicht - somit ist die Praxis eindeutig Verbesserungebedürftig.

BeviBaby  20.07.2024, 16:15
@Unholdi

Nein, ist es nicht.

Der Geschädigte hat in diesem Fall, das muss man halt so sagen, Pech gehabt.

Das mag nicht schön sein, doch es gibt keine Alternative. Denn man kann die Eltern nicht für einen Schaden haften lassen, den sie nicht zu vertreten haben (und das haben sie nicht, wenn sie alles richtig gemacht haben) und der Minderjährigenschutz des Grundgesetzes hat seinen Sinn und seine Berechtigung.

Unholdi 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 16:36
@BeviBaby

Da würde ich mal ein absolutes NO dagegen setzen.

BeviBaby  20.07.2024, 16:42
@Unholdi

Tu das. Meld dich dann bei mir, wenn du es geschafft hast den Gesetzgeber davon zu überzeugen seinen kostbaren Minderjährigen fallen zu lassen und Leuten die Haftung für etwas aufzudrücken, mit dem sie nichts zu schaffen haben.

Nur damit ich weiß, wann ich das Land verlassen muss, weil das Prinzip des Rechtsstaats endgültig tot ist.

Eltern haften für ihre kinder war schon immer nur zur Abschreckung