Warum darf man nichts an den offiziellen Holocaust Narrativ kritisieren?

8 Antworten

Sie hat bestritten, dass die Juden vergast wurden.

§ 130 StrafgesetzbuchVolksverhetzung (Ergänzungen 1994, 2005, 2015 und 2022)(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft

(…)

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Woher ich das weiß:Hobby – Interesse

Philippus1990  30.06.2024, 14:17

Und er hat gefragt, warum man dafür eingesperrt wird.

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rkwiss  30.06.2024, 14:42
@Philippus1990

Das mit Freiheitsstrafe zu rechnen ist, ist in den zitierten Gesetzestexten ersichtlich.

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Philippus1990  30.06.2024, 14:44
@rkwiss
Das mit Freiheitsstrafe zu rechnen ist, ist in den zitierten Gesetzestexten ersichtlich.

Darum ging es in der Frage ersichtlich nicht. Sondern darum, warum die Leugnung überhaupt strafbar ist.

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rkwiss  30.06.2024, 15:05
@Philippus1990

Erst fragst Du "Und er hat gefragt, warum man dafür eingesperrt wird." und dann schreibst Du auf meine Antwort, dass es darum nicht ging. Aber bzgl. Leugnung antworte ich Dir gern auch noch. Den Holocaust kann man eigentlich nicht leugnen, da dieser gut belegt ist. Ihn zu leugnen ist so ähnlich wie daran zu glauben, dass die Erde eine Scheibe ist.

Und wie man im Gesetzestext erkennen kann, steht da nunmal auf die Leugnung oder "gröbliche Verharmlosung" u.U. eine Freiheitsstrafe.

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Philippus1990  30.06.2024, 15:09
@rkwiss
Erst fragst Du "Und er hat gefragt, warum man dafür eingesperrt wird." und dann schreibst Du auf meine Antwort, dass es darum nicht ging.

Ein Gesetz zu zitieren ist keine Antwort auf die Frage, warum dieses Gesetz überhaupt existiert.

Und wie man im Gesetzestext erkennen kann, steht da nunmal auf die Leugnung oder "gröbliche Verharmlosung" u.U. eine Freiheitsstrafe.

Und Gesetze sind in Stein gemeißelt und immer richtig? Na dann.

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rkwiss  30.06.2024, 15:20
@Philippus1990

Die Existenz des Gesetzes war hier bis jetzt noch nicht in Frage gestellt worden. Zum Zeitpunkt der Verurteilung hatte das Gesetz Gültigkeit und war deshalb einschlägig, nicht mehr und nicht weniger.

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Philippus1990  30.06.2024, 15:35
@rkwiss
Die Existenz des Gesetzes war hier bis jetzt noch nicht in Frage gestellt worden. Zum Zeitpunkt der Verurteilung hatte das Gesetz Gültigkeit und war deshalb einschlägig, nicht mehr und nicht weniger.

Ein Gesetz ist also richtig, weil es existiert. Nach der Logik waren auch die Nürnberger Gesetze richtig. Zu so viel Untertanengeist und Mangel an kritischem Bewusstsein fällt mir echt nichts mehr ein.

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rkwiss  30.06.2024, 18:28
@Philippus1990

Nicht zwingend richtig, aber wenn es gilt, muss die Judikative es anwenden.

Und zu Deinem letzten Satz kann ich Dir versichern, dass dies zumindest nicht auf mich zutrifft.

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Holzbiene2024  30.06.2024, 14:32
Sie hat bestritten, dass die Juden vergast wurden.

Vor Jahren hatte ich mich mit dem Thema beschäftigt.

Aus der Erinnerung: Sie bestreitet, dass die Lager (oder geht es um ein bestimmtes Lager?) Vernichtungslager waren. Angeblich gibt/gab es keine Gesetze, die die Vernichtung der Insassen vorschreiben.

Aus ihrer Sicht waren das Arbeitslager. Dafür spricht (aus meiner Sicht), dass die Insassen ja auch an Konzerne als Arbeitskräfte vermietet wurden.

Was ihre Aussagen zum Thema Vergasung sind, weiß ich nicht.

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Holzbiene2024  30.06.2024, 14:37
@Holzbiene2024
Gesetze, die die Vernichtung der Insassen vorschreiben.

Vielleicht kann ein Wissender diese Gesetze verlinken? Habe in Erinnerung, dass die Anklage solche Gesetze nicht beibringen konnte.

Kenne die Frau nicht, mir geht es darum, ob Gechichtsschreibung nachträglich zurechtgebogen wird.

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Sie kritisiert nicht das Narrativ.

Sie leugnet die Geschehnisse vollkommen.

Das hat nichts mehr mit Kritik, sondern Verblendung und Leugnung zu tun.

Daher sehe ich kein Problem mit dem Einsperren dieser Frau. Sie hatte zig Möglichkeiten zu lernen, oder zu bessern.


Philippus1990  30.06.2024, 14:16
Daher sehe ich kein Problem mit dem Einsperren dieser Frau.

Ich halte es für absolut krank Leute einzusperren, weil sie nicht an den Holocaust glauben. Wenn man die Opfer verhöhnen oder den Holocaust befürworten würde - gut. Aber das Strafrecht dient nicht dazu die Leugnung geschichtlicher Ereignisse zu ahnden.

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Philippus1990  30.06.2024, 14:31
@musso
Der Holocaust ist keine Glaubenssache.

Letztlich sind alle geschichtlichen Ereignisse, bei denen man nicht persönlich dabei war, Glaubenssache.

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DerGrafDuckula  30.06.2024, 14:42
@Philippus1990

Sie hat die Opfer mit der Leugnung deutlich verwöhnt und die Verbrechen der tatsächlichen Straftäter bestritten. Sie hat keine sachliche oder begründete Kritik geäußert sondern Opfer und Hinterbliebene der Lüge beschuldigt. Alter hin oder her, sie verdient kein Leben in Freiheit mehr.

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Philippus1990  30.06.2024, 14:45
@DerGrafDuckula
Sie hat die Opfer mit der Leugnung deutlich verwöhnt und die Verbrechen der tatsächlichen Straftäter bestritten.

Die Leugnung eines geschichtlichen Ereignisses stellt keine Verhöhnung der Opfer da. Da gehört schon etwas mehr zu.

Alter hin oder her, sie verdient kein Leben in Freiheit mehr.

Wegen ein paar Sätzen? Absolut kranke Ansicht.

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DerGrafDuckula  30.06.2024, 14:49
@Philippus1990

Der geplante und Industrielle Mord von Millionen ist mehr als nur ein "geschichtliches Ereignis"; da sie mehrfache Wiederholungstäterin ist sehe ich auch keinen Grund zur Milde.

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Philippus1990  30.06.2024, 14:55
@DerGrafDuckula
Der geplante und Industrielle Mord von Millionen ist mehr als nur ein "geschichtliches Ereignis"

Was soll der Holocaust denn mehr sein als ein geschichtliches Ereignis? Eine Religion, der man sich unterwirft und bei der man sich regelmäßig für die Verbrechen seiner Vorfahren selbst kasteit? Der Gründungsmythos der Bundesrepublik ("Nie wieder!")? Klär mich auf!

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musso  30.06.2024, 14:56
@Philippus1990

nicht, wenn sie so gut und durch Augenzeugen, Dokumente, Filme usw. belegt sind.

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DerGrafDuckula  30.06.2024, 15:08
@Philippus1990

Die organisierte Ermordung von Millionen; mehrfach in vielerlei Hinsicht belegt und kein "Mythos" oder eine Religion. Und sich der Geschichte bewusst zu sein ist etwas anderes als Selbstkasteiung.

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Morticia1976  30.06.2024, 15:15
@Philippus1990

Das ist eine Verhöhnung der Opfer. Das ist der Hintergrund der Strafbarkeit.

Der Holocaust ist mit das best erforschte geschichtliche Ereignis überhaupt. Die Nazis haben akribisch Buch geführt, wieviel Kilo Gold man aus Goldzähnen erlangte, wieviel Kilo Kleidung man erbeutete usw. .

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Philippus1990  30.06.2024, 15:33
@Morticia1976
Das ist eine Verhöhnung der Opfer.

Nein, Verhöhnung ist schon mehr als reines Leugnen.

Der Holocaust ist mit das best erforschte geschichtliche Ereignis überhaupt. Die Nazis haben akribisch Buch geführt, wieviel Kilo Gold man aus Goldzähnen erlangte, wieviel Kilo Kleidung man erbeutete usw. .

Das mag sein. Das Recht auf Meinungsfreiheit sollte jedoch auch das Recht umfassen Blödsinn zu reden.

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Morticia1976  30.06.2024, 16:00
@Philippus1990

Meinungsfreiheit ist nur im Rahmen der algemeinen Gesetze erlaubt. da Volksverhetzung und eine Verhöhnung der Opfer bekämpft werden sollen, wertet m. W. das BVerfG diese Vorschrift wie das Beleidigungsverbot als zulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein allgemeines Gesetz.

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Philippus1990  30.06.2024, 16:05
@Morticia1976
Meinungsfreiheit ist nur im Rahmen der algemeinen Gesetze erlaubt. 

Der § 130 Abs. 4 ist kein allgemeines Gesetz.

da Volksverhetzung und eine Verhöhnung der Opfer bekämpft werden sollen, wertet m. W. das BVerfG diese Vorschrift wie das Beleidigungsverbot als zulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit durch ein allgemeines Gesetz.

Und das Bundesverfassungsgericht ist Gott?

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Morticia1976  30.06.2024, 16:08
@Philippus1990

So ähnlich. Es gibt kein Rechtsmittel gegen Urteile des BVerfG. irgendwo muss die Fahnenstange ja zu Ende sein.

"Und ist die Begründung noch so schlecht, das BVerfG hat immer Recht."

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Philippus1990  30.06.2024, 18:39
@Morticia1976
So ähnlich. Es gibt kein Rechtsmittel gegen Urteile des BVerfG. 

Na und? Trotzdem können Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bullshit sein - und sind es häufig auch (z.B. Wunsiedel-Beschluss).

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musso  30.06.2024, 21:12
@Philippus1990
 Das Recht auf Meinungsfreiheit sollte jedoch auch das Recht umfassen Blödsinn zu reden.

Nein, Du darfst auch nicht einfach behaupten, Dein Nachbar sei ein Mörder und Dich hinter der Meinungsfreiheit verstecken.

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Philippus1990  30.06.2024, 23:25
@musso
Nein, Du darfst auch nicht einfach behaupten, Dein Nachbar sei ein Mörder und Dich hinter der Meinungsfreiheit verstecken.

Es ging mir ersichtlich nicht darum, wie die Gesetzeslage ist, sondern darum, wie sie aus meiner Sicht sein sollte. Dir scheint nicht in den Kopf zu gehen, dass Gesetze so, wie sie aktuell sind, nicht sein müssen.

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Weil laut der Bundesgesetzgebung jegliche Kritik und jeglicher Zweifel am Holocaust verboten sind. Man darf diese Meinung in der Bundesrepublik Deutschland einfach nicht haben.

... und wer dennoch solch' eine Meinung hat, der darf eben gemäß der gleichen Gesetzgebung verurteilt werden.

Diese Gesetzgebung wurde übrigens auf Anlass der Alliierten Besatzungsmächte eingeführt - welche damit das Instrument eingerichtet haben, um die Bundesrepublik Deutschland auf immer und Ewig an ihre Schuld erinnern und im Griff halten zu können.

Und man hat diese Gesetzgebung natürlich beibehalten, selbst als die canadischen, britischen und französischen Besatzungstruppen abgezogen sind - denn unsere "US-amerikanischen Freunde" sind ja hier geblieben, um dafür zu sorgen, dass sich diese Gesetzgebung auch niemals ändert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Gungrasshopper  30.06.2024, 15:13

Was für eine Geschichtsklitterung!

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Das hat doch nichts mit dem Alter zu tun!

Solange es noch Menschen gibt, die selbst das KZ überlebt haben und Menschen, die beide oder einen Elternteil im KZ verloren haben solange ist es richtig diese Leugnung sofern sie öffentlich geschieht - unter Strafe zu stellen - egal wie alt die leugnende Person ist.

Man sollte den Opfern gedenken.

Allerdings halte ich es dennoch für fragwürdig, wenn Bürger wie Horst Mahler oder Ursula Haverbeck für Jahre weggesperrt werden, während Intensivstraftäter frei rumlaufen dürfen.