Durfte die Lehrerin das?
Ein Klassenkamerad hat vor paar Tagen im Unterricht die erste Strophe der Deutschen Nationalhymne gesungen (Fragt nicht wieso) Die Lehrerin hat das im Klassenbuch geschrieben und ihn rausgeschickt bis zum Ende der Stunde. (Außerdem muss er ein Text Schreiben wieso man diese nicht singen soll oder verboten ist) Aber eigentlich darf man die ja singen, sie ist ja nicht offiziell in Deutschland verboten. (Meines Wissens)
Durfte die Lehrerin das also?
5 Antworten
Die Nationalhymne ist als staatliches Symbol in besonderer Weise vor Verunglimpfung geschützt. Die erste und zweite Strophe sind nicht geschützt und auch nicht verboten. Das Singen der ersten Strophe kann jedoch zu negativen Reaktionen in der Gesellschaft führen. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne
Und mit einer solchen negativen Reaktion wurde Dein Schulkamerad nun bekannt gemacht.
Übrigens hätte die Lehrerin ihn wahrscheinlich auch rausgeschickt, wenn er die französische Nationalhymne oder "Alle meine Entlein" gesungen hätte. Er hat den Unterricht gestört.
War das während des Unterrichts? Wenn ja, dann hat sie das Recht dazu. Sowas stört den Unterricht und ist auch nicht angemessen, es sei denn, man wird dazu aufgefordert.
Sie hat alles richtig gemacht wer einfach im Unterricht anfängt zu singen hat nichts anderes verdient, ich denke nicht das sie meinte das die Hymne verboten ist sondern diese im Unterricht zu singen
er hat den Unterricht gestört und provoziert
die Strafe ist völlig gerechfertigt
Offensichtlich wollte der Knabe provozieren und den Unterricht stören. Durfte er das?
Das wäre die richtige Frage gewesen!