Ware beschädigt - Was muss der Händler tun?
Hallo,
ich habe online bei einem großen Versandhändler ein Parfüm bestellt (ca 30 Euro Warenwert).
Die Parfümflasche war zerbrochen und komplett ausgelaufen, der Produktkarton sowie der Versandkarton sind somit für einen Rückversand nicht mehr brauchbar.
Ich habe dem Händler Fotos zukommen lassen und dieser besteht auf eine Rücksendung.
Ich bat dann daraufhin um einen neuen Versandkarton und eine Abholung durch die Post da ich keinen Versandkarton zur Verfügung habe und nicht so leicht eine Postfiliale erreiche.
Dies verweigert der Händler.
Wer ist da im Recht?
Bezahlung erfolgte via Paypal.
4 Antworten
Bezahlung erfolgte via Paypal.
Dann solltest Du über PayPal einen abweichenden Artikel melden und Fotos der beschädigten Ware im geöffneten Fall hochladen.
Wetten, dass sich der Händler danach bei Dir melden wird?
In der Regel steht es in den AGB des Händlers wie der Rückversand geregelt ist, was steht dort dazu?
Weshalb schickst Du nicht in einem normalen Karton die kaputte Ware unfrei zurück?
Dass du keinen Karton hast, und nicht zur Post kommst, ist ja nicht das Problem des Verkäufers!