Eventuellen Schaden der Versicherung melden?
Hallo zusammen,
mein Auto ist geleast und geht morgen zurück an den Händler.
Ich habe das Fahrzeug heute komplett gereinigt und mir nochmal alles ganz genau angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass sich auf der Windschutzscheibe im Sichtbereich ein kleiner Schaden befindet.
Unklar ist nun, wie dieser Schaden ausgelegt wird. Wenn der Gutachter dies als Kratzer aufnimmt, ist alles in Ordnung und dies zählt zum akzeptierten Gebrauchszustand.
Wenn das allerdings als Steinschlag im Sichtfeld deklariert wird, wird die Scheibe auf meine Kosten getauscht werden müssen. Dafür habe ich aber eine Teilkasko.
Oft dauert es ja einige Tage, bis der Gutachter nach der Leasing-Rückgabe vorbeikommt. Da könnte das Auto allerdings schon abgemeldet sein, sodass dann natürlich keine Versicherung mehr besteht und ich auch nicht die Teilkasko einschalten kann.
Ich müsste wohl also im Voraus schon mal den Schaden ankündigen - auch wenn unklar ist, ob das überhaupt ein Schaden ist.
4 Antworten
so wie es passiert festgestellt wurde der Kaskoversicheung melden.. auch bei Rückgabe gleich darauf hinweisen Leasingfahrzeuge haben i d R eine vollkasko.
Du mußt eben den Schadentag innerhalb vom Versich.schutz angeben...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Mach jetzt paar Fotos, das ist dann der Nachweis, dass der Schaden schon vor Ende des Vertrags vorlag.
Dieser winzige Kratzer ist kein versicherter Schaden, weil die Scheibe nicht durchgängig gerissen ist ("Bruch").