Wann gilt ein Scheckheft als "lückenlos Scheckheftgepflegt" hat BMW Herstellervorgaben wann man den Wagen zur Inspektion bringen muss?
Hallo Leute,
Gibt es bei BMW Vorgaben wann man den Wagen zur Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringen muss? Also hat der Hersteller hier vorgaben? In meinem Wartungsnachweis bzw. Scheckheft steht nichts drin.
Ist es bei BMW nicht so das man den alle 2 Jahre ODER nach 30.000 Kilometer zur Inspektion bringen muss um als "lückenlos" Scheckheftgepflegt zu gelten. Falls ja...
FRAGE 1.) Was ist wenn ich den 4 Jahre lang nicht zur Inspektion gebracht habe aber in diesen 4 Jahren nur 24.000 km insgesamt gefahren bin. Gilt der dann noch als Scheckheftgepflegt?
FRAGE 2.) Hat denn BMW Vorgaben?
FRAGE 3.) Was gilt erstrangig? Die 2 Jahre oder die gefahrenen Kilometer?
Es geht einfach darum wann man ein Scheckheft als scheckheftgepflegt bezeichnen darf. Das ist eine Beschaffenheitsvereinbarung. Wenn die nicht stimmt dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. dann ist der Gewährleistungsausschluss vom Privatverkäufer unwirksam da ein Sachmangel vorliegt.
Ich danke jeden für Hilfestellungen und Tipps
3 Antworten
Frage 1.
nein da alle 2 Jahre oder 30.000km je was eher eintritt
damit ist frage 3 beantwortet
frage 2
Unabhängig davon gibt BMW heute den Richtwert von mindestens einer Inspektion alle 2 Jahre oder alle 30.000 km vor.
Ja das gilt auch dann und bmw hat eine Service Anzeige im Auto
Sehe auch grade das er einmal 3 Monate zu spät zur Inspektion gegangen ist. Gilt das auch schon als nicht scheckheftgepflegt weil er es um 3 Monate verpennt hat?
Nach Ablauf der Hersteller-Garantie ist sowas eher ohne Belang.
Wenn beim Gebrauchtkauf ein möglicher Käufer darauf herumreitet das der Serviceintervall überschritten ist oder sonstiges dann schönen Tag noch und Garage wieder zu.
Jeder Hersteller hat Vorgaben.
Lückenlos scheckheftgepflegt ist ein Fahrzeug, wenn es lückenlos nach Wartungsintervalle gewartet wurde.
Das Intervall ist entweder zeitlich oder Kilometerbezogen, je nachdem was zu erst eintrifft.
Als Beispiel entweder bei 20.000km oder spätestens nach 2 Jahren, je nachdem was zuerst eintrifft.
Fährst du 500km und lässt dein Auto 4 Jahre stehen, hast du das Wartungsintervall überzogen.
Zu empfehlen sind Longschleifservice nicht, jährlicher Ölwechsel oder alle 10-15.000km ist das beste was man machen kann.
Ja das weiß ich ja auch. Im Grundegenommen hast du meine Frage nur wiederholt :) aber einen interessanten Punkt sehe ich in deiner Antwort. DAS WAS ALS ERSTES EINTRITT GILT? Wenn das stimmt rettet mich deine Antwort. Der Privatverkäufer hat das letzte mal den Wagen 2019 zur Inspektion gebracht. 2023 habe ich den gekauft. Gefahren ist er insgesamt 24.000 Km in diesen 4 Jahren. Hat aber in seiner Anzeige geschrieben "lückenlos scheckhetfgepflegt"
Gilt das auch wenn in meinem Scheckheft nichts drüber steht? Also ich sehe nirgends wo drin steht alle 2 Jahre oder 30.000 km. Muss es denn da drin stehen im Wartungsheft?
Es gibt feste Intervalle und das steht im Serviceheft auch normalerweise drin.
Spielt keine Rolle ob’s drinsteht oder nicht, wurde der Service überzogen, dann wurde der überzogen und bei überzogenen Service ist das Fahrzeug eben nicht lückenlos SH-gepflegt.
Sehe auch grade das er einmal 3 Monate zu spät zur Inspektion gegangen ist. Gilt das auch schon als nicht scheckheftgepflegt weil er es um 3 Monate verpennt hat?
Das ist auch nicht nach Intervall.
Die Mühle mag zwar Servicegepflegt sein ist aber definitiv nicht lückenlos SH-gepflegt.
Macht es für die Vorführung zur Inspektion einen Unterschied obs ein Benziner oder Diesel ist? Oder bleibts bei beiden 2 Jahre bzw. 30.000. Oder habe ich Glück und bei dem Benziner ist die Wiedervorführung sogar noch früher
Macht keinen unterschied. Verschiedene Motoren haben verschiedene Intervalle.
Früher fast alle jährlich oder 10-15.000km, mittlerweile setzt man überwiegend auf Longlife alle 2 Jahre oder 20-30.000km (nicht zu empfehlen).
Kann man das auch im Bordcomputer sehen wann er zur Inspektion hätte gehen müssen? Sprich die Chancen stehen gut das Geld vom Privatverkäufer zurück zu bekommen und der Privatverkäufer seinen Wagen. Er hat auch viele Mängel verschwiegen die mir 1 Tag nach dem PKW Kauf aufgefallen sind. Das kommt ja noch on top drauf zu der Sache mit dem "lückenlos" scheckheftgepfelgt
Sachmangelhaftung ausgeschlossen? wenn ja hast du so oderso schlechte Chancen.
Solange lückenlos Scheckheft nicht im Kaufvertrag vermerkt ist kannst du garnichts machen und allerhöchstens gäbe es etwas Rabatt das war’s.
Das sehe ich nicht so. Hier gehts um einen Privatverkauf und nicht um einen Kauf beim Gebrauchtwagenhändler. Er hat in seiner Ebay Anzeige geschrieben "lückenlose Scheckheftgepflegt" was wiederum nicht stimm. Beweiß Scheckheft. Wenn ich andere Mängel verschweige kann man ja nicht sagen ich bin fein raus nur weil es nicht im Kaufvertrag stand
Pech gehabt. Du hast das Fahrzeug besichtigt und dir wurde Einsicht ins Scheckheft gewährt.
Kann ja auch sein, dass der VK sich vertan hat und ihr das vor Ort geklärt habt.
Ganz nach dem Motto „wenn’s dir so wichtig ist, wieso hast du’s nicht überprüft“?
Du bist in der Beweispflicht und musst Arglist nachweisen, Scheckheft gepflegt Falschangabe it kein Rückgabegrund.
Wenn die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde hast du schlechte Chancen ganz einfach.
Gibt sehr viele Privatleute die denken, dass sie superschlau sind wenn man das Fahrzeug von privat für paar hundert günstiger kauft.
Bei Privatverkauf wird die Sachmangelhaftung ausgeschlossen und das ist auch wirksam, bei einem Defekt bist du aufgeschmissen.
Sparen & abgesichert sein ist nicht.
Ist auch absolut sinnlos hier zu diskutieren.
Hol dir einen Anwalt und lass dich beraten, wird dir auch nicht wirklich was anderes erzählen, außer er will sich die Taschen füllen.
Wenn du dem ganzen trotzdem nachgehen willst dann so:
Anwalt -> Gutachter -> Gericht -> 50/50 Chance
& die Kosten streckst du erstmal komplett vor. Wenn du vor Gericht verlierst, dann trägst du alle Kosten.
Keine Angst der Anwalt ist schon längst eingeschaltet. Die Versicherung und der Anwalt sehen es nicht wie du. Das Scheckheft hab ich bei der Probefahrt bzw. Besichtigung nicht gesehen weil ich mich auf seine Anzeige verlassen hab. Kein Verkäufer schreibt den ganzen Anzeigentext von Ebay in den Vertrag. Die Ebayanzeige und die verschwiegenen Mängel vor Ort sind Beweis. Da kannst du es drehen und wenden wie du willst. Sogar ein Zeuge war dabei. Wenn es wäre wie du sagst dann macht diese Gesetzelage überhaupt keinen Sinn wenn der Verkäufer tun und treiben kann was er will ohne das er belangt wird
du musst das ganze beweisen und Arglist nachweisen.
Anders wäre das beim Kauf bei einem gewerblichen VK.
Na dann viel spaß und erfolg, berichte ruhig wie das ganze ausgegangen ist ;)
Mache ich versprochen. Ich danke dir vielmals für deine Hilfestellung und wertvollen Tipps. Drück mir die Daumen
Gilt das auch wenn in meinem Scheckheft nichts drüber steht? Also ich sehe nirgends wo drin steht alle 2 Jahre oder 30.000 km. Muss es denn da drin stehen im Wartungsheft?