Vorladung beim LKA?
Muss man einer Vorladung vom Lka nachkommen und dort Erscheinen wenn man zur einer Tat Beschuldigt wird Beschuldigte???
6 Antworten
Das steht auf einer Vorladung meist recht unmissverständlich drauf ob man erscheinen muss oder nicht. Im Zweifel kannst du auch anrufen und nachfragen.
Man kann nicht pauschal sagen, ohne den Sachverhalt zu kennen und ohne die Akte zu kennen, ob du jetzt dahingehen solltest oder nicht.
Solltest du verpflichtet sein hinzugehen, dann geh auch hin. Überleg dir aber gut was du erzählst und was du nicht erzählst.
Wurscht, ob LKA, BKA oder irgend eine Polizeidienststelle, wenn die Ladung von der Polizei kommt, muss man ihr als Beschuldigter nicht Folge leisten. Anders ist es, wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt. Dann muss man hin, aber aussagen muss man nicht.
Es dürfte zweckmäßig sein, einer "Einladung" nachzukommen, es könnte sich ja auch um eine reine Auskunft handeln. Zumal die Behörde durchaus auch die Vorführung durch die Polizei verfügen kann.
Zumal die Behörde durchaus auch die Vorführung durch die Polizei verfügen kann
Bei einer Ladung, bei der der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, ihr nachzukommen? Das wage ich zu bezweifeln.
LKA - Das Landeskriminalamt?
Oder meinst du "Polizei"?
Ja natürlich