Wie kann ich das Gericht etc. vermeiden?

7 Antworten

Nein, eine Strafe geht immer vom Gericht aus.

Was es gibt wäre ein Strafbefehl.

Wenn die Beweislage klar ist, gibt es keinen Gerichtsprozess. Der Richter legt die Strafe fest und Du wirst per Post davon in Kenntniss gesetzt.

Ich hoffe, Du hast dazu kein Fahrradschloss aufgebrochen. Denn dann wäre es eine ganz andere Tat, und wir bräuchten über so leichte Vergehen gar nicht sprechen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html

Wenn ich bei der Vorladung auf der Polizeistation meine Tat gestehe, vermeide ich damit das weitere Verfahren wie Gericht etc.?

Nein, über eine Einstellung oder weiteres Vorgehen entscheidet der Staatsanwalt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Bekomme ich dadurch direkt meine Strafe

Nein, bei Strafsachen entscheidet die Polizei nicht über Strafen. Es entscheidet der StA, ob er Anklage erhebt, ob ein Strafbefehl reicht, oder ob er einstellt.

Erhebt der StA Anklage, entscheidet über alles weitere der Richter.

Da wirst Du nicht drum herum kommen. Das Gericht möchte nicht nur wissen, ob Du das getan hast, sondern auch warum. Und wenn Du denen zeigen kannst, dass Du Deine Tat aufrichtig bereust, hat das wahrscheinlich eine milde Strafe zur Folge.

Manchmal wird das Verfahren dann auch gegen Auflagen eingestellt.

Wenn Du unter 18 bist, ist diese Verhandlung nicht einmal öffentlich, aber drücken solltest Du Dich nicht. Das geht nach Hinten los!


wiki01  22.05.2020, 14:16
Wenn Du unter 18 bist, ist diese Verhandlung nicht einmal öffentlich

Aha, und was machen dann da die ganzen Zuschauer beim Jugendgericht? Die Öffentlichkeit wird nur manchmal ausgeschlossen, wenn es um Sexualdelikte geht.

iQhaenschenkl  22.05.2020, 14:37
@wiki01

So wie Du das beschreibst ist das, wenn die Opfer minderjährig sind!

Grundsätzlich gilt Paragraph 48 JGG, wenn nur Jugendliche angeklagt sind! Nichtöffentlichkeit!.

Meine Tastatur hat leider kein Zeichen für Paragraph.

Nicht jede Anzeige geht vor Gericht. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind erhält die Akte der Staatsanwalt. Dieser entscheidet das weitere Vorgehen.

Es kann dir keiner verprechen, dass wenn du die Tat gestehst und Reue zeigst, dass dann nichts passiert, aber es kann helfen. Das Strafmaß wird dann u.a. daran festgemacht, wieviel du verdienst, was für einen Job du hast, ob du bereits einmal straffällig geworden bist. Ist es deine erste Tat gewesen, du hast das Fahrrad zurückgebracht und bereust deine Tat, kann es bei einer kleinen Geldstrafe bleiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Tätig im Beruf

Bitterkraut  22.05.2020, 18:14

Nein. Daran wird nur die Höhe des Tagessatzes festgemacht, nicht die Anzahl der Tagessätze.

Wenn du es zugibst, bekommst du vemutlich einen Strafbefehl, wenn du volljährig bist, den kannst du aber auch bekommen, wenn du es nicht zugibst, aber die Beweislage für eine Verurteilung reicht.

Wenn du minderjährig bist, wird vielleicht gegen Auflage eingestellt, eine Auflage können Sozialstunden sein.

Sicherheit gibts aber in keinem Fall.