Wie kann ich das Gericht etc. vermeiden?
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter, wegen eines Fahrraddiebstahls erhalten. Es gibt genügend Beweise und ich fühle mich schlecht, da ich diese Tat begangen habe. Wenn ich bei der Vorladung auf der Polizeistation meine Tat gestehe, vermeide ich damit das weitere Verfahren wie Gericht etc.? Bekomme ich dadurch direkt meine Strafe oder ändert mein Geständnis nichts und ich muss trotzdem vor Gericht? Vielen Dank für jede Antwort und ja, es tut mir nun wirklich leid und bereue meine Tat.
7 Antworten
Nein, eine Strafe geht immer vom Gericht aus.
Was es gibt wäre ein Strafbefehl.
Wenn die Beweislage klar ist, gibt es keinen Gerichtsprozess. Der Richter legt die Strafe fest und Du wirst per Post davon in Kenntniss gesetzt.
Ich hoffe, Du hast dazu kein Fahrradschloss aufgebrochen. Denn dann wäre es eine ganz andere Tat, und wir bräuchten über so leichte Vergehen gar nicht sprechen:
Wenn ich bei der Vorladung auf der Polizeistation meine Tat gestehe, vermeide ich damit das weitere Verfahren wie Gericht etc.?
Nein, über eine Einstellung oder weiteres Vorgehen entscheidet der Staatsanwalt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Bekomme ich dadurch direkt meine Strafe
Nein, bei Strafsachen entscheidet die Polizei nicht über Strafen. Es entscheidet der StA, ob er Anklage erhebt, ob ein Strafbefehl reicht, oder ob er einstellt.
Erhebt der StA Anklage, entscheidet über alles weitere der Richter.
Da wirst Du nicht drum herum kommen. Das Gericht möchte nicht nur wissen, ob Du das getan hast, sondern auch warum. Und wenn Du denen zeigen kannst, dass Du Deine Tat aufrichtig bereust, hat das wahrscheinlich eine milde Strafe zur Folge.
Manchmal wird das Verfahren dann auch gegen Auflagen eingestellt.
Wenn Du unter 18 bist, ist diese Verhandlung nicht einmal öffentlich, aber drücken solltest Du Dich nicht. Das geht nach Hinten los!
So wie Du das beschreibst ist das, wenn die Opfer minderjährig sind!
Grundsätzlich gilt Paragraph 48 JGG, wenn nur Jugendliche angeklagt sind! Nichtöffentlichkeit!.
Meine Tastatur hat leider kein Zeichen für Paragraph.
Nicht jede Anzeige geht vor Gericht. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind erhält die Akte der Staatsanwalt. Dieser entscheidet das weitere Vorgehen.
Es kann dir keiner verprechen, dass wenn du die Tat gestehst und Reue zeigst, dass dann nichts passiert, aber es kann helfen. Das Strafmaß wird dann u.a. daran festgemacht, wieviel du verdienst, was für einen Job du hast, ob du bereits einmal straffällig geworden bist. Ist es deine erste Tat gewesen, du hast das Fahrrad zurückgebracht und bereust deine Tat, kann es bei einer kleinen Geldstrafe bleiben.
Nein. Daran wird nur die Höhe des Tagessatzes festgemacht, nicht die Anzahl der Tagessätze.
Wenn du es zugibst, bekommst du vemutlich einen Strafbefehl, wenn du volljährig bist, den kannst du aber auch bekommen, wenn du es nicht zugibst, aber die Beweislage für eine Verurteilung reicht.
Wenn du minderjährig bist, wird vielleicht gegen Auflage eingestellt, eine Auflage können Sozialstunden sein.
Sicherheit gibts aber in keinem Fall.
Aha, und was machen dann da die ganzen Zuschauer beim Jugendgericht? Die Öffentlichkeit wird nur manchmal ausgeschlossen, wenn es um Sexualdelikte geht.