Polizei Anzeige wegen Betrug?
Hallo, ich habe heute eine Vorladung als Beschuldigter (Betrug auf Willhaben) von der Polizei bekommen.
Nun mehrere Fragen.
Erstens: Was passiert wenn ich der Vorladung nicht nachkomme?
Zweitens: Was kann ich dagegen machen, da ich Hauptberuflich Soldat bin, und so eine Anzeige logischerweiße ein Kündigungsgrund ist.
(Das ganze spielt sich in Österreich ab)
Danke
4 Antworten
Dann solltest du auf jeden Fall bei der Polizei Beweise vorlegen, die dich von der Täterschaft befreien.
Die ganzen Ratschläge von wegen, "bei der Polizei muß niemand aussagen", sind zwar inhaltlich korrekt, führen aber dazu, dass die Staatsanwaltschaft der Aussage des Geschädigten zu 100 Prozent folgt und deshalb einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.
Dann solltest du das, zumal wenn es objektiv beweisbar ist, der Polizei mitteilen. Mit einem Geständnis kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen und das Risiko einer Anklage minimiert sich. Auf keinen Fall solltest du deinen Beruf gegenüber der Polizei nennen; lüge lieber, dass du selbständig bist oder arbeitslos.
Eine Anzeige alleine rechtfertigt keine Kündigung. Wenn das so wäre, würden russische Maulwürfe einfach alle europäischen Soldaten anzeigen und dann hier einmarschieren...
Hast du betrogen? Dann wird es nicht so einfach.
In deinem Fall: Zur Polizei und eine umfassende Aussage machen, alle Unterlagen zu dem Fall vorlegen. Und entsprechend deine Unschuld beteuern bzw zugeben.
Falls die Vorwürfe richtig sind: Das Ganze aus der Welt schaffen. Dem Geschädigten Ersatz anbieten, oder Geldrückerstattung oder was auch immer.
Die muss er nicht annehmen, beweist aber deinen guten Willen! Und das wäre dann sehr wichtig. Nennt sich "tätige Reue".
Leider schreibst du nicht dabei, ob die Vorwürfe richtig sind und um welche Summe es sich handelt.
Ja die Vorwürfe sind leider richtig, es war ein großer Fehler der aus einer Notsituation entstanden ist (was das ganze natürlich nicht entschuldigt). Es handelt sich um 750€
750 Euro ist ordentlich. In deinem Fall auf jeden Fall, am besten über einen Anwalt, dem Geschädigten Wiedergutmachung anbieten, und deine Lage schildern (Jobverlust) und dabei heulen. Die Summe auf jeden Fall zurückzahlen!
Und auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren. Die bieten auch kurzfristig Termine an.
Generell ist ein Geständnis hilfreich, aber bei der Summe und bei deiner Situation würde ich definitiv nicht ohne Anwalt da rein gehen.
Hallo!
Falls du wirklich jemanden betrogen hast: Wie wäre es damit, der/dem Geschädigten eine Abfindung zu bezahlen, damit sie die Anzeige zurückzieht.
Liebe Grüße
Eine Anzeige allein rechtfertigt keine Kündigung. Auch in Österreich gilt immer noch die Unschuldvermutung.
Der Vorladung zur Polizei mußt Du nicht Folge leisten. Nachteile daraus dürfen Dir nicht entstehen.
Bei 750€ ist keiner mehr unschuldig. Denke mal, dass es da anders aussieht.
Was erwartest Du von uns, wenn Du erst nach und nach mit der Wahrheit rausrückst, ausser dem Hinweis, das Schadenwiedergutmachung sich positiv auf ein späteres Urteil auswirken kann. Im übrigen gilt das was ich gesagt habe auch weiterhin.
Naja ich habs ja getan, es war scheiße von mir kein Thema, das war aus einer Notsituation heraus und ich würde sowas nie wieder machen