Vorladung als Beschuldigter?

4 Antworten

Wenn das was dir vorgeworfen wird stimmt, dann würde ich an deiner Stelle nicht hingehen. (Außer die Vorladung ist vom Gericht, oder der Staatsanwaltschaft, dann musst du hingehen)

Spekuliere drauf dass das ganze eingestellt wird und nimm dir anderenfalls einen Anwalt. Alleine mit der Polizei zu reden bringt dir nichts wenn du schuldig bist.

Vorladung als Beschuldigter von der Polizei – was muss ich tun?

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig:

„Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten.“

https://ht-strafrecht.de/strafverteidigung/vorladung-beschuldigter-polizei/


Still  29.01.2022, 06:53

Aus dem gleichen Grund schreiben KFZ-Werkstätten, dass ein Autofahrer niemals etwas am KFZ selbst erledigen sollte ; - )

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qmshot96  29.01.2022, 01:05

Anwälte die Aussagen bei der Polizei pauschal ablehnen kann man nicht ernst nehmen. Gerade Jugendliche und Heranwachsende verspielen sich dadurch die große Chance auf Diversionsmaßnahmen.

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heurekaforyou  29.01.2022, 04:08
@qmshot96
Gerade Jugendliche und Heranwachsende verspielen sich dadurch die große Chance auf Diversionsmaßnahmen.

Genau das Gegenteil ist richtig!

Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. ... der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z. B. gemeinnützige Arbeit).

Ein Beschuldigter in einer Strafsache ist nicht verpflichtet an den Ermittlungen gegen ihn zu helfen.

Unerfahrenheit führt nicht selten dazu, dass der Beschuldigte etwas anderes aussagt, aber eigentlich etwas anderes meint.

Auch wahrheitsgemäße Aussagen können sich negativ auf das Strafverfahren auswirken.

Angenommen es handelt sich um eine Trunkenheitsfahrt. Die Aussage, dass es das erste Mal war, erscheint als wenig glaubhaft. Auch wenn es die Wahrheit ist. Viel wahrscheinlicher ist nämlich, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt und der Beschuldigte nicht einsichtig ist.

Da sich die Behauptung nicht nachweisen lässt, wird sie sich auch nicht Strafe mildernd für den Beschuldigten auswirken. Im Gegenteil. Wer nicht einsichtig ist, kann wohl kaum mit einer Diversion rechnen.

Die Rechtsberatung eines Anwalts weist auf solche Nachteile hin. Zudem hat kann ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Er weiß welche Voraussetzungen für eine Diversion erfüllt sein müssen.

Wer bei der Polizei aussagen machen möchte, sollte auch in der Lage sein, sich ggf. ohne Rechtsanwalt vor Gericht verantworten zu können.

Erst bei der Polizei aussagen und anschließend zum Anwalt zu gehen, macht die Verteidigung garantiert nicht leichter.

Du behauptest:

Anwälte die Aussagen bei der Polizei pauschal ablehnen kann man nicht ernst nehmen.

Begründen kannst du deine Behauptung natürlich nicht.

Richtig ist:

Ihr Schweigen darf und wird Ihnen niemals nachteilig ausgelegt werden. Dies gilt, auch wenn die Beamten der Polizei gerne erzählen, es sei „besser für Sie, zu kooperieren“.

In Wahrheit treffen die Ermittler jedoch überhaupt nicht die Entscheidung, ob ein Strafverfahren mit einer Anklage oder der Einstellung endet. Dies tut alleine die Staatsanwaltschaft.

Diese darf es weder für, noch gegen Sie werten, wenn Sie den Termin zur Vorladung absagen. Dasselbe gilt für das Gericht, wenn es später zu einer Hauptverhandlung kommen sollte.

https://ht-strafrecht.de/strafverteidigung/vorladung-beschuldigter-polizei/

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qmshot96  29.01.2022, 08:30
@heurekaforyou

Fehlt man ohne Angabe von Gründen, werden nunmal keine Diversionsmaßnahmen durchgeführt. Schlicht und ergreifend, weil es dann nicht geht. Amts- und Staatsanwaltschaft folgen dabei in der Regel den Ausführungen ihrer Ermittlungspersonen.

Nie habe ich behauptet, dass die Polizei Verfahren einstellt. Vielleicht solltest du besser lesen.

Strafverteidiger wissen das oder sollten das wissen. Richtig wäre also sich einen Rechtsbeistand nehmen und hingehen. Sich selbst belasten muss man sich ja trotzdem nicht.

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heurekaforyou  29.01.2022, 09:17
@qmshot96

Du drehst dir die Sache immer so, wie du sie gerade brauchst!

Fehlt man ohne Angabe von Gründen, werden nunmal keine Diversionsmaßnahmen durchgeführt.

Von einem unbegründeten Fehlen war nie die Rede.

Es ist daher sinnvoll, im (selten ratsamen) Fall einer Einlassung nach Akteneinsicht diese gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt vorzubereiten und schriftlich abzugeben.

(Information unter dem genannten Link) So viel zum Lesen.

Warum du dich an die Möglichkeit einer Diversion fest beißt ist auch nicht nachvollziehbar.

In der Frage heißt es:

Der Tatvorwurf ist Verstoß mit Cannabis/Cannabiszubereitung......

Diesen Tatvorwurf gibt es so im Strafgesetz nicht.

Zudem ist die Einstellung des Verfahrens aufgrund des Besitzes geringer Mengen durchaus denkbar.

Hier wären Angaben zum Bundesland, die Menge, sowie der THC-Gehalt von Bedeutung.

Alles andere sind Spekulationen.

Vielleicht solltest du doch einmal den Link anklicken, damit du weißt, um was es hier überhaupt geht.

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qmshot96  29.01.2022, 14:55
@heurekaforyou

Ein Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen ist der gängige Oberbegriff für den allgemeinen Verstoß mit Cannabis im Sinne des BtmG.

Vielleicht solltest du deine Meinung etwas zurückhalten und lieber mit ein wenig Kompetenz glänzen.

Diversion ist ungemein häufig, gerade bei jungen Tatverdächtigen.

Vielleicht solltest du bei deinem Fachgebiet „Renovierung und Raumausstattung“ bleiben. Ich bleibe schließlich auch in meinem Fachgebiet.

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Du hast das RECHT, dich zu den Vorwürfen zu äußern. Auf diese Weise kannst du schildern, wo das Missverständnis liegt oder z.B. durch ein aufrichtiges Geständnis Strafmilderung bekommen.

Natürlich steht es dir auch frei, das ganz zu ignorieren, nur wundere dich dann nicht, wenn plötzlich eine Anklage oder ein Strafbefehl ins Haus flattert.

Du hast das RECHT zu den Vorwürfen zu schweigen, weil Du Dich sonst selbst belasten könntest und an Deiner Verurteilung nicht mitwirken mußt.

Was schätzt Du wie hoch das Strafmaß ist? Wieviel Gramm hat man gefunden?

Was bedeutet Cannabiszubereitung? Zu viel Verpackungsmaterial gehabt?

Wichtig: Bist Du beschuldigt Drogen besessen zu haben, oder wird Dir Handel vorgeworfen?