Polizeiliche Vorladung ignorieren?
Ich habe Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter, möchte aber nicht hingehen weil. Muss ich dort Bescheid sagen oder kann ich es einfach ignorieren?
6 Antworten
Du musst nicht hin.
Diversionsmaßnahmen werden dann allerdings unwahrscheinlich bis unmöglich.
100 Prozent. Musst nicht hin. Bescheid geben, das du die Vorladung ausschlägst und dann je nach Schwere der Vorwürfe einen Anwalt einschalten oder aussitzen, bis der Strafbefehl kommt.
Du musst der Vorladung nicht Folge leisten, solltest aber aus Gründen des Anstands den Termin (telefonisch oder per E-Mail) absagen.
Was tun bei einer Vorladung zur Polizei?
Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen & sollten Sie niemals Folge leisten – egal, ob schuldig oder unschuldig. Jetzt heißt es Ruhe bewahren! Tipp: Kontaktieren Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Auf jeden Fall: Schweigen ist in diesem Fall Gold.
Das solltest Du dazu schreiben.
Und auch dass es im schlechtesten Fall (und ohne kostenintensiven Anwalt) die letzte Chance ist sich vor einer Verhandlung/einem Strafbefehl zu äußern.
Ansonsten hast Du natürlich recht.
Musst als Beschuldigter nicht hin, außer die Vorladung wurde durch sie Staatsanwaltschaft angeordnet. Sag den Termin einfach aus Freundlichkeit ab.
Von wo/wem zitierst Du?