Polizeiliche Vorladung ignorieren?
Ich habe Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter, möchte aber nicht hingehen weil. Muss ich dort Bescheid sagen oder kann ich es einfach ignorieren?
6 Antworten
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Du musst nicht hin.
Diversionsmaßnahmen werden dann allerdings unwahrscheinlich bis unmöglich.
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Du musst der Vorladung nicht Folge leisten, solltest aber aus Gründen des Anstands den Termin (telefonisch oder per E-Mail) absagen.
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100 Prozent. Musst nicht hin. Bescheid geben, das du die Vorladung ausschlägst und dann je nach Schwere der Vorwürfe einen Anwalt einschalten oder aussitzen, bis der Strafbefehl kommt.
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Was tun bei einer Vorladung zur Polizei?
Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen & sollten Sie niemals Folge leisten – egal, ob schuldig oder unschuldig. Jetzt heißt es Ruhe bewahren! Tipp: Kontaktieren Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Auf jeden Fall: Schweigen ist in diesem Fall Gold.
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Das solltest Du dazu schreiben.
Und auch dass es im schlechtesten Fall (und ohne kostenintensiven Anwalt) die letzte Chance ist sich vor einer Verhandlung/einem Strafbefehl zu äußern.
Ansonsten hast Du natürlich recht.
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Musst als Beschuldigter nicht hin, außer die Vorladung wurde durch sie Staatsanwaltschaft angeordnet. Sag den Termin einfach aus Freundlichkeit ab.
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Von wo/wem zitierst Du?