vorladung als beschuldigter ich bin undchuldig!

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Du kannst beweisen das Du unschuldig bist, musst es aber nicht. In jedem Fall muss Dir die Staatsanwaltschaft beweisen das Du schuldig bist. Du kannst als Beschuldigter auch Deine Aussage verweigern oder darauf beschränken das Du es nicht warst.

Solltest Du noch keine 18J. sein, rede erst mal mit Deinen Eltern. Unter 15J. bist Du unter Umständen noch nicht strafmündig. Außerdem rät mir mein Anwalt immer: "Zur Polizei geht man nicht! Man geht zu seinem Anwalt!" Der verlangt erst mal "Akteneinsicht" und schlägt dann die weitere Vorgehensweise vor. Wenn das Dein Anwalt klärt, bist Du nicht verpflichtet zur Polizei zu gehen.


Marcel1981  25.10.2012, 12:04
"Zur Polizei geht man nicht! Man geht zu seinem Anwalt!" Der verlangt erst mal "Akteneinsicht"

Absolut Richtig! Das ist das Beste. Aber leider hat nicht jeder so viel Geld ... Schon gar nicht der Intensivstraftäter aus Berlin-Neukölln mit Migrationshintergrund!

myerscola  25.10.2012, 12:19
@Marcel1981

Dein Kommentar hat rassistischen Hintergrund.

Aber bei der Polizei muss er nicht aussagen und für die Verhandlung bekommt er ohne Geld einen Pflichtverteidiger gestellt.

Beim Amtsgericht anrufen und fragen was das soll (Telefonnummer steht auf der Vorladung). Die sind auch nicht unfehlbar und können mal eine falsche Anschrift draufschreiben, vielleicht ist es eine simple Verwechslung.


AntiRage 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 11:54

okay das mach ich mal

geh zur polizei, klär es dort ab und lass dich beraten, niemand kann dir besser auskunft geben, als die polizei persönlich. auch wenn du angst hast, musst du dich "stellen" du hast einmal geklaut und das entgeht denen nicht (ausser du stellst es ganz klug an) ! darum, steh zu dir, sonst lebst auf ewig mit einer lüge mit dir und traust dich nicht mehr richtig ausm haus oder sonst wo hin zu gehen. ich rate es dir an.

glg


AntiRage 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 11:56

aso da hast was falsch verstanden als ich 13 war hab ich mich schuldig bekannt .

myerscola  25.10.2012, 12:04
@AntiRage

Das Hauptinteresse der Polizei ist es dann die Akte vom Tisch zu haben und Erfolge in der Statistik stehen zu haben.

also wenn du dir keiner Schuld bewußt bist, dann brauchst du doch keine Angst zu haben. Gehe hin und rede erst mal mit den Polizisten. Man muß es dir doch beweisen und wenn du nichts getan hast, können sie keine Beweise bringen. Ich wünsche dir viel Glück und eine gute Aufklärung. Liebe Grüße von bienemaus63