Vorladung abgelehnt. Was passiert danach?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Variante 1:

Du bekommst eine Vorladung vom Staatsanwalt und dieser musst du dann folge leisten.

Variante 2:

Du bekommt eine Vorladung zum Gericht zu deiner Verhandlung.

Variante 3:

Das Verfahren wird eingestellt.

Variante 3 ist wahrscheinlich, wenn es keine Beweise gegen dich gibt.


BVBDortmund  15.02.2021, 15:16

Die Mutter hat die Vorladung bekommen und soll ihren Sohn zur Polizei bringen. das muß sie nicht, die Mutter hat wegen Verwandtschaft keine Aussageverpflichtung. Der muß nichts sagen, was ihn belastet.

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Die "Vorladung" einfach komplett ignorieren. Das ist eine Sauerei, dass die Vorladung so formuliert ist, als ob die verbindlich wäre. Da hätte stehen müssen, dass es sich um eine unverbindliche Einladung handelt. So lange die Polizei das nicht macht, gibt es keinen Grund abzusagen. Sollen die halt vergeblich warten, bis die lernen, was sich gehört.

Stattdessen einfach bei der Staatsanwalt melden und Akteneinsicht beantragen. Darauf hat man auch ohne Anwalt einen Rechtsanspruch. Für Kopien kann ggf. Geld verlangt werden, das aber sehr gut investiert ist. Und erst nach Lesen der gesamten Ermittlungsakte von der ersten bis zur letzten Seite, ist der früheste Zeitpunkt, zu dem es Sinn macht auch nur ein einiges Wort zu den Vorwürfen zu sagen, oder besser zu schweigen oder einen Anwalt zu kontaktieren. Je nachdem, was in der Ermittlungsakte steht.


HansHans355  28.01.2021, 11:12

Falls die Polizei anrufen sollte, einfach sagen: "Dann schicken sie mir Kopien der gesamten Ermittlungsakte. Bis das nicht geschehen ist, spreche ich mit ihnen kein Wort. Tschüss." und auflegen

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Der Staatsanwalt bekommt das ganze auf den Tisch und entscheidet dann anhand der Beweislage ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder nicht. Zu dieser sollte man dann schon erscheinen, aber auch das muss man nicht zwingend machen. Wenn angeordnet wird dich auf jeden Fall vor Gericht zu vernehmen, wirst du von Polizeibeamten abgeholt und dort hin gebracht, falls du nicht freiwillig erscheinst. Wobei das vollkommener Quatsch ist, da du als Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht hast.