Vor den Ferien Schule schwänzen?
Hi,
ich kenne da jemand der einen inneren Konflikt hat. Und zwar hat diese Person vor in den Pfingstferien in ein fernes Land zu Reisen und möchte dafür maximal viel Zeit ausnutzen (Fixkostendegression) . Jetzt hat sie sich überlegt vor den Ferien einfach 3 Tage die Schule zu Schwänzen. Können deshalb ernsthafte Konsequenzen folgen? Die Person ist gut in der Schule, ist noch nie durch außergewöhnliches fehlen aufmerksam geworden und die Abitursprüfungen sind vorüber. (Nach dem Schulende sind andere Dinge geplant und das Studium beginnt zeitnah.)
4 Antworten
Am letzen Tag vor und am ersten Tag nach den Ferien besteht immer Attestpflicht. Ab 3 Tagen aufeinanderfolgend besteht diese sowieso.
Ich würde das lieber vermeiden, erlaubt ist es definitiv nicht und wenn das auffliegt wäre das alles andere als förderlich.
Wären den die Osterferien den nicht auch eine Option? Die sind auch meist länger wie die Pfingstferien.
Ok, wir mussten damals nach den Abiturprüfungen auch bis zur Notenbekanntgabe gar nicht mehr zur Schule. Ihr könnt euch ja mal informieren, wie das bei euch ist. Meistens hat man aber im Abschlussjahr ohnehin vor dem regulären Schulende frei.
Also, an meiner Schule kann man sich befreien lassen. Wenn es einen guten Grund gibt, kann die Person befreit werden. Ob Urlaub dazu zählt kann ich nichg sagen.
Für Urlaub wird man prinzipiell nicht beurlaubt, gibt paar nette Schulleiter die das machen, aber das Risiko möchte die Person nicht eingehen, weil sonst klar ist was Sache ist. Danke für deine Antwort!
Dann krankschreiben. Für ein paar Tage kann man sich ohne attest krank melden. Es sollte sich Reintheoretisch nicht wirklich auswirken wenn alle Prüfungen fertig sind etc. weiß ja nicht, aber wenn bis dahin eh schon Zeugnisse feststehen wird da wohl auch eher nichts dran geändert.
Ich glaube kaum, dass dies das Abitur gefährdet. Check aber mal ob unentschuldigte Fehltage im Schulabgangszeugnis vermerkt werden.
Die Person kann sich auch von seinen Eltern krank schreiben lassen damit die Schule sich nicht drum kümmern muss.
Die Person ist 18, und braucht man dafür nicht ein Attest?
Theoretisch ja, aber wenn die Abiturprüfungen gelaufen sind kann man ihn nicht mit Durchfallen bestrafen wenn die Prüfungen bestanden waren. Also wenig mögliche Konsequenzen.
Nach Ostern ist unmittelbar Abitur...