Vollzeit beschäftigt darf Ich ein Minijob haben?

2 Antworten

Wenn Du neben Deinem Vollzeitjob einen Minijob ausübst, bekommst Du selbstverständlich Dein "normales" Gehalt und das Geld vom Minijob kommt dazu.

Dein AG vom Vollzeitjob kann Dir den Minijob nur verbieten, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten möchtest und wenn die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden.

Du darfst also mit beiden Jobs zusammen nicht mehr als 10 Stunden/Tag arbeiten, die Wochenarbeitszeit darf im Durchschnitt von 24 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten und es muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Du kannst also im Minijob nicht z.B. um 22.00 Uhr Feierabend haben und am nächsten Morgen 7.00 den Vollzeitjob beginnen.


Nein da wird gar nichts abgezogen und solange du nicht bei der Konkurrenz arbeitest und dein Chef dir den minijob genehmigt bleibt auch deine steuerklasse und alles so wie gehabt. Nur dass du eben die 538 € steuerfrei dazu Verdienst. Aber das muss wie gesagt vom Chef deines hauptjobs auch erst einmal abgesegnet werden denn du kannst nicht einfach einen nebenjob annehmen ohne dass du deine Chef von deinem hauptjob Bescheid gibst. Denn ansonsten kann das sogar für dich Konsequenzen mit deinem hauptjob haben


Familiengerd  10.09.2024, 13:05
Aber das muss wie gesagt vom Chef deines hauptjobs auch erst einmal abgesegnet werden

Grundsätzlich: Nein!

denn du kannst nicht einfach einen nebenjob annehmen ohne dass du deine Chef von deinem hauptjob Bescheid gibst.

Grundsätzlich: Doch!

Der Arbeitgeber muss nur dann über den Nebenjob informiert werden, wenn das arbeitsvertraglich so vereinbart wurde, oder durch den Nebenjob Interessen des Arbeitgeber berührt werden (Konkurrenztätigkeit, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen - z.B. gegen das Arbeitszeitgesetz, Beeinträchtigung des Hauptjobs - z.B. wegen Übermüdung).