Minijob obwohl Eltern Bürgergeld beziehen?

2 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Wenn das Kind unter 25 Jahren, Schüler, Azubi oder Stundent ist, kann das Kind seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden darf.

Derzeit sind das noch bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto und nicht bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto.

Liegt das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Schüler dürfen in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.

unter Alter 25 wird es nicht angerechnet.

Willkommen im Behördendschungel.

Da euch mündliche falsche Auskünfte vom Job Center nichts nutzen, muss dein Freund schriftlich am besten per Einwurf Einschreiben Einspruch einlegen. oder persönlich vorbeighen und sich quittieren lassen, dass er Einspruch gegen den Bescheid abgegeben/vorgelegt hat.

Keinesfalls nur auf mündliche Aussagen verlassen und ab sofort immer Namen notieren, bzw. wer wann was gesagt hat dort. Falschauskünfte und falsche Bescheide kenne ich aus anderen Gründen zur Genüge. Du bist nicht machtlos, wenn du alles schriftlich ordentlich machst mit Nachweisen. Dann funktioniert es plötzlich wieder...:-)


Annoyms121  01.08.2024, 17:02

Ich bin extrem verwirrt.Beim anrufen sogar 2 mal meinen 2 Mitarbeiter, dass das Geld angerechnet wird. Überall auf Webseiten steht, dass es nicht der Fall ist. Jeder sagt was anderes…Wie klärt man das am besten? Ich hatte vor mit meinem Vater dort hinzugehen und denen diese Websiten zu zeigen( Caritas, BMAS, Bürgergeld ), meinen Sie das bringt irgendwas?
( Bin übrigens 16 und besuche noch die Schule und meine Eltern beziehen Bürgergeld).
Vielen Dank im Vorraus:)

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isomatte  01.08.2024, 21:11
@Annoyms121

Dann gebe im Internet einmal folgendes ein, fachliche Weisungen Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, da kannst Du alles aus sicherer Quelle nachlesen.

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Elizabeth2  01.08.2024, 21:33
@Annoyms121

Gerne noch ein 2. Mal: wenn du auf der sicheren Seite sein willst, musst du SCHRIFTLICH EINSPRUCH einlegen. Jetzt war ein anderer sogar so kompetent, und hat die den Paragraphen unten geschrieben. Jetzt lest euch das alles mal durch und dann könnt ihr im SCHRIFTLICHEN EINSPRUCH gleich gut argumentieren.

Solltet ihr euch für den Weg entscheiden, selber beim Amt vorbeizugehen, gilt das gleiche. Nur schriftliches ist nachher gültig.

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Annoyms121  01.08.2024, 21:34
@isomatte

Vielen Dank für ihre vielen Antworten. Es fällt mir nur etwas schwer manche Sachen richtig zu verstehen weil Deutsch nicht meine Muttersprache ist und die Offiziellen Texte schwer zur verstehen sind deswegen muss ich sehr viel nachfragen und überall fragen wo es geht.Vielen Dank nochmal.

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Elizabeth2  01.08.2024, 21:36
@Annoyms121

Oh, okay. Naja, so wie du geschrieben hast, kam ich nicht auf die Idee, dass du nicht so gut Deutsch kannst.

Im übrigen verstehen Deutsche solche Texte auch nicht. Ich habe mich in sowas gut eingelesen, und bekomme wenigstens Kernaussagen in den Griff....

Aber ich weiss, das ich da schon gut aufgestellt bin - kenne viele Deutsche, die kapieren nix.... :-))).

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isomatte  01.08.2024, 21:41
@Annoyms121

Da ist eigentlich alles gut verständlich erklärt, auf jeden Fall kannst Du da zu 100 % sicher sein was da zur Anrechnung und Freibeträgen auf Erwerbseinkommen steht.

Solange Du wie erklärt unter 25 bist, Schüler, Azubi oder Stundent, darf bis auf Höhe von derzeit monatlich 520 Euro Brutto gleich Netto vom Erwerbseinkommen nichts auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Würde das Bruttoeinkommen höher als 520 Euro sein, also auch bei einer Azubivergütung, dann gelten über 520 Euro Brutto weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die kämen dann noch zum erhöhten Grundfreibetrag von 520 Euro Brutto gleich Netto dazu.

Bitteschön

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Annoyms121  01.08.2024, 21:48
@Elizabeth2

Ja also normal verständigen geht gut aber sobald es zu solchen Texten geht geht es Berg unter.Aber sie könnten das ja nicht wissen deswegen trotzdem vielen Dank, dass sie sich die Zeit genommen haben:).

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