Vollzeit + 2x Minijob?

1 Antwort

Die Minijob - Zentrale schreibt dazu:

Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html#docebd1131b-0592-4d0f-894e-e5745c2fe030bodyText2