Neben Pflichtpraktikum Minijob?

2 Antworten

Bei einem Minijob übernimmt normalerweise der Arbeitgeber pauschal die Abgaben. Das Pflichtpraktikum wäre zu versteuern, allerdings fällt Lohnsteuer bei Steuerklasse 1 erst ab über 1.200 €/Monat an.

Hi,

was dein Pflichtpraktikum betrifft, so bist du von Steuern befreit. Weil 500€/Monat ergeben 6000€ /Jahr, das liegt innerhalb des Grundfreibetrags in Höhe von 10908€/Jahr.

Weil es sich auch noch um ein PFLICHTpraktikum handelt, bist du auch noch von den Sozialabgaben befreit (normalerweise ca. 100€ in deinem Fall).

siehe https://www.brutto-netto-rechner.info/

Und Minijob kannst du ohne Probleme behalten, aber du musst es deinem Arbeitgeber, dort wo du Praktikum machen willst, mitteilen. Egal, ob sich die 2 Tätigkeiten überschneiden oder nicht.

Hoffe ich konnte dir helfen!?

Übrigens Hut ab, dass du neben dem Praktikum noch weiterhin jobben willst, denn das Praktikum ist ja in Vollzeit und schon stressig genug.

Viel Erfolg