muss ich einen minijob neben meinem vollzeit job versteuern?

Regina3  12.12.2023, 01:03

Du weißt, Minijob neben Vollzeitjob musst Du vom bisherigen Arbeitgeber erlauben lassen? Mach das schriftlich! Ob der AG beim Minijob auch zustimmen muss - keine Ahnung ...

Kevinloo 
Beitragsersteller
 12.12.2023, 01:06

er weiß Bescheid und beführwortet. Ich verstehe nicht, wieso Leute auf gute Frage immer nach problemen suchen müssen, anstatt die Frage zu beantworten. So pessimistisch hier

Regina3  12.12.2023, 01:07

Und nachher heißt es, man hätte Dich auch informieren können ...

Kevinloo 
Beitragsersteller
 12.12.2023, 01:11

Solange ich keinen minijob bei einem "rivale" mache, hat mein Chef nichts zu sagen. Ich arbeite inner shell & könnte beispielsweise ncht nebenbei an ner Aral arbeiten verstehst du?

2 Antworten

Natürlich, es sind ja Einkünfte

Allerdings ist die Formulierung hier sehr missverständlich. Notfalls nochmal einen Fachkundigen fragen

Ein Minijob ist steuerfrei; weitere Minijobs werden steuerlich mit dem Entgelt aus dem Hauptberuf verrechnet. Es ist jedoch nicht möglich, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und gleichzeitig einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuführen.20.09.2022

Quelle: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/minijob-neben-hauptberuf-das-sollten-sie-beachten/#:~:text=Ein%20Minijob%20ist%20steuerfrei%3B%20weitere,Minijob%20beim%20selben%20Arbeitgeber%20auszuf%C3%BChren.


Kevinloo 
Beitragsersteller
 12.12.2023, 01:08

jap ich weiß. Hab schon mit meinem Chef gesprochen. Kann keine 2 Jobs beim selbem Arbeitgeber haben. Und allerdings decke ich meine Rente, Steuern, Sozialversicherung etc mit dem vollzeit Job ja ab oder nicht?

DerHans  21.03.2024, 12:53

Nicht steuerfrei, sonder der Minijob wird pauschal mit 2 % versteuert. Diese übernimmt fast immer der Arbeitgeber.

siola55  12.12.2023, 08:32

Natürlich, es sind ja Einkünfte...

Ein Minijob ist steuerfrei...

Ist doch ein Widerspruch und natürlich falsch von dir :-((

In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Ja , das geht, habe ich auch lange gemacht :-) Du kannst beim Anmelden angeben, dass nix versteuert werden soll. (brutto für dich = netto)

Heute habe ich ein Gewerbe als zweites Standbein, hiermit baue ich passives Einkommen auf. Ist im Bereich Wellness, Gesundheit & Beauty (Network Marketing). Vielleicht ist das ja was für dich?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wellness, Beauty, Gesundheit