Volksentscheid ignoriert?
Warum ignoriert die CDU SPD Regierung in berlin den Volksentscheid über Wohnungsspekulation/Bauunternehmen wie z.B. deutsche Wohnen?
3 Antworten
Hat keine bindende Wirkung. Vor allem, weil die Folgen große finanzielle Belastungen vor allem für die Kommunen zur Folge hätte. Die Kommunen müssten die Wohnungen übernehmen mit den finanziellen Folgen und den Konzernen auch noch Entschädigungen zahlen.
Weil er zu nix verpflichtet tip ich mal!
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid#Verbindlichkeit
Verbindlichkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Wege des Volksentscheids beschlossene Gesetze und Verfassungsänderungen sind grundsätzlich verbindlich. Allerdings schließt dies nicht aus, dass die gewählte Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt den Beschluss auf eigene Initiative abändert oder aufhebt. Eine Art ‚Bestandsschutz‘, der die per Volksentscheid beschlossenen Gesetze dem Zugriff des Parlaments grundsätzlich entziehen würde (wie dies beispielsweise in einigen US-Bundesstaaten der Fall ist), gibt es in Deutschland also nicht und wäre verfassungsrechtlich auch nicht zulässig, da dadurch die hoheitlichen Rechte des Parlaments dauerhaft beschnitten würden. Prinzipiell möglich – allerdings nur in Hamburg tatsächlich umgesetzt – ist, dass die Verbindlichkeit von Volksentscheiden, durch einen sogenannten „fakultativen Volksentscheid“ gesichert wird. So kann die Hamburgische Bürgerschaft zwar jederzeit den Beschluss eines Volksentscheids nachträglich abändern. Nach Art. 50 Abs. 4 der Hamburger Landesverfassung kann bei einer solchen Änderung aber von 2,5 % der Stimmberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Beschluss das fakultative Referendum ergriffen werden.
Unverbindliche Volksentscheide sind derzeit nur in Berlin möglich, da dort alle Angelegenheiten der politischen Willensbildung einem Volksentscheid unterzogen werden können. Somit kann das Wahlvolk auch über Fragen abstimmen, in denen auch das Berliner Abgeordnetenhaus keine verbindlichen, sondern lediglich empfehlende Beschlüsse fassen kann. In diesen eng eingegrenzten Bereich, können Volksentscheide in Berlin unverbindlich sein. In der Praxis traf dies bislang nur auf den ersten in Berlin durchgeführten Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof zu, da es sich hierbei um einen Verwaltungsakt der Exekutive handelte, zu dem die Legislative lediglich empfehlende Beschlüsse fassen konnte.
Das beantwortet nicht wirklich die Frage. Klar, wäre der Volksentscheid verbindlich gewesen, wäre unmittelbar dadurch das Gesetzt geändert worden oder jemand hätte längst die Umsetzung einkegklagt. Es ist eine politische Frage, warum der Entscheid ignoriert wird.
Weil sie es nicht müssen.
Politiker/innen sind nicht verpflichtet Volksentscheide oder Petitionen zu berücksichtigen. Das ist diese Parallelgesellschaft, die sich bildet: „Lasst es uns Politiker machen, wir wissen besser was gut für euch ist.“
Die Mitbestimmung der Bevölkerung wird immer wieder blockiert oder gar nicht erst angenommen. Viele Petitionen schaffen es nicht ein mal in den Ausschuss. Bis zur Gesetzgebung sowieso nicht. Volksentscheide genauso.
Interessant, wenn „Erfolg“ bedeutet, dass Petitionen „empfohlen“ werden. Ich wüsste nicht wie oft es vorkommt, dass diese Volksentscheide tatsächlich im Gesetz verwirklicht oder eingebunden wurden.
Die Politik muss sich bestimmte Petitionen anschauen, die es schaffen, aber das sind verhältnismäßig wenige und wenn überhaupt, dann wird es blockiert, verschoben oder verwässert. Nicht zuletzt durch die Lobby.
Vor allem DW enteignen wird niemals Erfolg haben, weil die Lobby der Immobilien dafür zu mächtig ist. Es ist ein Irrglaube davon auszugehen, dass Volksentscheide gegen die Lobbymacht eine Chance hätten.
Wie es Marco Bülow mal beschrieben hat: „Petitionen sind Beruhigungspillen“. Die allerwenigsten Initiativen oder Volksentscheide landen in der Gesetzgebung. Man kann nicht von Erfolg sprechen, wenn es eine einfache Empfehlung bleibt. Wenn die Politik die Wahl hat, wird sie nicht unbedingt nach dem Gemeinschaftswillen agieren, sondern nach Wirtschaftsinteressen und Profit.
Nein. Dass ein Volksentscheid "DW enteignen" schon vorab zum Scheitern verurteilt ist, hat nichts mit Lobbyismus zu tun.
Es steht ganz klar gegen unser Verfassungsrecht. Und das war einigen Initiatoren des Volksentscheides auch durchaus klar. Sonst hätten sie, wie schon gesagt, auch eine Gesetzesvorlage zur Abstimmung gegeben.
Warum das so ist, habe schon schon einmal im Forum hier beantwortet.
https://www.gutefrage.net/frage/umfrage-sind-enteignungen-sinnvoll#answer-487719903
Gut, das stimmt.
Doch bleibt ja bei anderen Petitionen das Problem trotzdem. Selbst wenn es verfassungsrechtlich funktionieren würde, scheitert es doch trotzdem an der Lobby und eben auch an den fehlenden Verpflichtungen. Solange wie Petitionen nicht sichtlich berücksichtigt und integriert werden, ist das aus meiner Sicht kein Erfolg.
Im Gegensatz zu Petitionen haben Volksentscheide durchaus einen verpflichtenden Charakter.
Die Politik muss das genauso umsetzen, wie einen Beschluß im Parlament.
Wichtig ist aber immer, wie solch ein Volksentscheid ausgestaltet wurde.
Im Falle dieses Volksentscheides "Deutsche Wohnen enteignen" in Berlin, war dieser nur so ausgestaltet worden, dass die Politik lediglich zur Prüfung verpflichtet wurde. Also sozusagen nur eine Empfehlung und kein Gesetz.
Soweit ich das weiß, wurde daraufhin eine Kommission aus Experten, Gutachtern und Juristen beauftragt.
Ich weiß jetzt nicht, was das Ergebnis dieser Kommission war - es interessiert mich aber auch nicht. Jedenfalls wurde damit der Volksentscheid von der Politik auch umgesetzt.
Die Initiatoren des Volksentscheides hätten hier doch klar auch einen Gesetzentwurf zur Abstimmung bringen können. Warum sie das nicht getan haben? Weiß ich nicht! - Eventuell waren sie selbst nicht überzeugt, dass ihr Vorhaben juristisch überhaupt eine Aussicht auf Erfolg haben könnte.