Voi-Haftungsausschluss nicht angezeigt – Schadenfall und rechtliche Fragen?

3 Antworten

ich möchte einen Vorfall schildern, der mich sehr beunruhigt hat

Aha.

Am ersten Tag der Nutzung eines Voi-Scooters kam es zu einem Vorfall: Während der Fahrt wurde mein Handy durch die mangelhafte Qualität der am Scooter angebrachten Handyhalterung beschädigt.

Möglich, eine Haftung gibt es hier jedoch nicht. Eigenrisiko. Niemand hat dich gezwungen, dein Handy dort zu befestigen.

Ich habe den Schaden bei Voi gemeldet, jedoch erhielt ich als Antwort ausschließlich den Verweis auf einen Haftungsausschluss und die Ablehnung jeglicher Entschädigung.

MMn zurecht.

Zitat:

"Voi haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie – unabhängig vom Grad des Verschuldens – für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, einschließlich des deutschen Produkthaftungsgesetzes (ProdHG). (...)
Jede über die oben genannte Haftung hinausgehende Haftung von Voi ist (ungeachtet des Rechtsgrunds) im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen."

Zitat Ende, Quelle: https://www.voi.com/de/rechtliche-hinweise/nutzungsbestimmungen/deutschland

Nach meinem Verständnis müssen nach deutschem Recht derartige Haftungsausschlüsse dem Verbraucher vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Form mitgeteilt werden.

Das sehe ich als erbracht an. Es steht dir frei, dies juristisch anzugreifen, nur wird dich das ungefähr das Zehn- bis Zwanzigfache der Kosten eines Ersatzgerätes als Vorschuss kosten.

Davon abgesehen - wer sein eigenes Smartphone nicht in der Lage ist, vernünftig zu verstauen, sollte vielleicht auch keine E-Scooter nutzen.


Alfredinfrank 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 16:08

Eine Halterung mag zwar keine Pflicht sein, aber wenn sie vorhanden ist, sollte sie auch funktionieren. Schließlich handelt es sich hier um einen E-Scooter, der mit relativ hoher Geschwindigkeit fährt.

Eine Halterung anzubringen, die während der Fahrt ein Risiko des Herunterfallens birgt, und dann zu behaupten, man übernehme keine Verantwortung, ist schlichtweg unverantwortlich.

Habe ich dieses Teil etwa selbst montiert? Ganz und gar nicht. Die Halterung ist ein von ihnen angebrachtes Service-Element an ihrem Gerät.

Wäre das ein Auto und ein fehlerhaftes Autoteil, dann wäre die Sache wohl kaum so einfach.

Danke :)

DerHans  01.04.2025, 16:16
@Alfredinfrank

Das muss dann aber der GESCHÄDIGTE beweisen. Da ist es billiger, in Zukunft eben auf diese Firma zu verzichten.

FordPrefect  01.04.2025, 16:27
@Alfredinfrank
Eine Halterung mag zwar keine Pflicht sein, aber wenn sie vorhanden ist, sollte sie auch funktionieren. Schließlich handelt es sich hier um einen E-Scooter, der mit relativ hoher Geschwindigkeit fährt.

Sie funktioniert. Das Risiko des Herausrutschens durch falsche Befestigung bzw. Vibration liegt hier immer beim Nutzer. Wenn diese Halterung keine Vertiefung für das Smartphone hat, würde ich da auch nie was drauf befestigen wollen.

Habe ich dieses Teil etwa selbst montiert? Ganz und gar nicht.

Natürlich, schließlich war es dein Handy, welches dir runtergefallen ist während der Fahrt.

Wäre das ein Auto und ein fehlerhaftes Autoteil, dann wäre die Sache wohl kaum so einfach.

Doch, wäre sie, weil der Fall genau gleich gelagert wäre. Dein Smartphone, deine Befestigung, dein Risiko.

Nachdem das Handy beschädigt wurde, untersuchte ich den Halter und stellte fest, dass keinerlei Gummi- oder Dämpfungsmaterial vorhanden ist, welches für die nötige Stabilität während der Fahrt essenziell wäre.

Vor Fahrtantritt zur Teilnahme im Geltungsbereich der StVO hat der verantwortliche Fahrzeugführer sich gemäß §1 StVO vom ordnungsgemäßen Zustand des geführten Fahrzeugs zu überzeugen.

Dazu zählen z.B. auch Gerätehalter

Des Weiteren hat man sich im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten davon zu überzeugen, das verwendetet Gerätschaften geeignet sind. Was hier aufgrund der Offensichtlichkeit des fehlens von Gummi- oder Dämpfungsmaterial möglich gewesen wäre.

Bei unterlassen kann man ein Mitverschulden von bis zu 100% angelastet bekommen.

dass keinerlei Gummi- oder Dämpfungsmaterial vorhanden ist, welches für die nötige Stabilität während der Fahrt essenziell wäre.

Ob diese tatsächlich essenziell wären, kann wohl nur ein Sachverständiger klären, Aber wenn sie essenziell wären, wäre eine Prüfung vor Fahrtantritt unentbehrlich gewesen.

Bei unterlassen kann man ein Mitverschulden von bis zu 100% angelastet bekommen.

Insbesondere verlangen §§ 305 Abs. 2 und 307 BGB, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen transparent kommuniziert werden, damit sie wirksam sind. (Weitere Informationen: § 305 BGB und § 307 BGB)

Korrekt.

Wenn man die APP nutzen will, muss man sich ein Konto anlegen, dabei werden die AGB zum lesen bereitgestellt. Wenn man dann mit der Methode "Nerv.nicht-leck.mich-klicki-weiter-weiter-klicki" arbeitet, kennt man diese zwar nicht, das verstößt dann aber nicht gegen das BGB und liegt auch nicht in der Verantwortung des Verwenders. Das ist einfach "selber schuld" aus dem Risikobereich des Anwenders.

freue ich mich, dass ich euch über ihre kundenfeindliche Haltung und Reaktionsstruktur informieren kann.

Das begehren für "selber schuld" abzuwehren ist nicht kundenfeindlich. Im Gegenteil, würde man für so was zahlen, müssten andere Kunden die mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen solche unberechtigten Zahlungen mitfinanzieren.

Ich persönlich würde das nicht einsehen wollen und solche Unternehmen von meinem Portfolio ausschließen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Ich sehe keine Möglichkeit, zudem speziell der Scooter nicht mit Halterung für Dein Mobiltelefon bestellt wurde.

Während der Fahrt besteht ja auch ein Verbot für die Nutzung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung