Telefonieren während der Fahrt (Auto) - Lautsprecher?
Darf man während der Fahrt telefonieren, wenn man vor der Fahrt (mit Motor aus) eine Person anruft und Lautsprecher einstellt und das Handy während der Fahrt nicht berührt (erst auflegt wenn man wieder den Motor aus hat oder die andere Person auflegt)?
Theoretisch benutzt man das Handy ja dann nicht. Es liegt ja da und man ist dadurch ja nicht abgelenkt. Es ist ja dann wie eine Art Freisprechanlage... Aber Telefonieren ist ja verboten....
2 Antworten
Ja, das darfst du. Du darfst das Handy aber nicht nur nicht berühren, es darf dich auch nicht andersartig ablenken - z.B. wenn es in einer Kurve runterfällt. Auch um einen Anruf abzulehnen darfst du es nicht in die Hand nehmen.
Wenn du den Anruf aber bei ausgeschaltetem Motor oder während der Fahrt per Sprachsteuerung aufgebaut hast, darfst du per Lautsprecher telefonieren. Gleiches gilt, wenn z.B. der Beifahrer die Verbindung aufgebaut und den Lautsprecher eingeschaltet hat.
Telefonieren ist nicht verboten, nur das Handy dazu in die Hand zu nehmen oder ihm mehr als nur kurzzeitig den Blick zuzuwenden.
§ 23(1a) StVO sagt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und2.entweder
a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Der Abs. 1b ist dann die Ausnahme für stehende Fahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor.
Es wäre also tatsächlich eine ungewöhnliche, aber in meinen Augen legale "Freisprecheinrichtung".