Führerscheinentzug bei Körperverletzung außerhalb Straßenverkehr?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Gewalttat ist zwar kein Grund für einen Entzug der Fahrerlaubnis, aber sie rechtfertigt eine MPU, deren Nichtbestehen dann zum Entzug führt.

Die MPU-Anordnung kann nicht nur wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfolgen, sondern auch wegen solchen, die im Zusammenhang mit der charakterlichen Eignung stehen. Dafür bedarf es dann entweder einer erheblichen Straftat oder mehrerer "gewöhnlicher" Straftaten, siehe §11 FeV:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,

Die von dir erwähnte gefährliche Körperverletzung wäre laut VGH München eine erhebliche Straftat. Wenn die Behörde in Folge der Tat vermutet, dass das aggressive Verhalten auch im Straßenverkehr zum Tragen kommen könnte, kann sie eine Begutachtung anordnen.

Weder KV, noch GKV hat was mit deinem Führerschein zu tun.

Turmturm 
Fragesteller
 13.01.2023, 12:30

Kann man nicht so sagen. Hab mal gehört dass man dann unzulässig oder Gefährdung für den Straßenverkehr sein kann

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migebuff  13.01.2023, 12:59
@DasGespenst

Also lügt das VG München und hat deiner Ansicht nach eine Rechtsbeugung begangen?

Als aggressive Straftaten in diesem Sinne, die eine Neigung zu planvoller, bedenkenloser Durchsetzung eigener Anliegen ohne Rücksicht auf berechtigte Interessen anderer oder eine Bereitschaft zu ausgeprägt impulsivem Verhalten offenbaren und dabei Verhaltensmuster deutlich machen können, die sich so negativ auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken können, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird, gelten nach Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung insbesondere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Tierquälerei, Brandstiftung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch und räuberische Erpressung.
Die Straftat muss auch gerade nicht in Zusammenhang mit Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften und nicht in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist bei Straftätern, deren Verhalten ein hohes Aggressionspotential und eine Neigung zu impulsivem Durchsetzen eigener Interessen zeigt, zu erwarten, dass sie auch in konflikthaften Verkehrssituationen (etwa bei Fahrfehlern anderer) emotional impulsiv handeln und dadurch das Risiko einer Verkehrssituation erhöhen sowie eigene Bedürfnisse aggressiv durchsetzen werden (etwa durch nötigendes Auffahren, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.). Insofern stellen Straftaten, die ein hohes Aggressionspotential offenbaren, die charakterliche Fahreignung insgesamt in Frage (OVG Lüneburg, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - juris).
Die vom Kläger begangene gefährliche Körperverletzung stellt nach diesen Maßstäben unter Berücksichtigung der konkreten Tatumstände eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, dar.
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Turmturm 
Fragesteller
 13.01.2023, 13:47
@migebuff

Danke! Ja Leute wie @DasGespenst reden wovon se überhaupt keinen Plan haben😂😂

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Sollte das Gericht derr Meinung sein, dass du nicht geeignet bist, ein kfz zu führen, dann kann dir wegen sehr viel der Lappen abgenommen werden.