Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz?
Hallo zusammen,
ich arbeite im Moment Vollzeit (40h/Woche von 07:00 bis 16:00 Uhr täglich). Leider reicht mir das Geld zum Leben nicht. Daher brauche ich noch einen Nebenjob. Wenn ich bei diesem Nebenjob den Mindestlohn verdienen würde, müsste ich ca. 12h/Woche zusätzlich arbeiten gehen. Nun habe ich mich informiert und im Arbeitszeitgesetz gelesen, dass es rechtlich nicht zulässig ist mehr als 48h je Woche zu arbeiten und ich würde ja mit dem Nebenjob dann regelmäßig 52h/Woche arbeiten. Dazu kommt auch noch, dass ich einen Job in Aussicht hätte, bei dem die Arbeitszeit allerdings so gestaltet ist, dass ich an einem Tag pro Woche mit Haupt- und Nebenjob zusammen auf eine tägliche Arbeitszeit von 14,5 Stunden kommen würde. Ich möchte diesen Job aber unbedingt machen, weil er mir beim Probearbeiten sehr viel Spaß gemacht hat und weil ich dringend das Geld brauche, um über die Runden zu kommen.
Meine Frage ist jetzt, darf ich, wenn es freiwillig und von mir aus kommt, diesen Job annehmen ohne zu riskieren, dass ich dafür irgendeine Strafe bekomme?
Ich brauche diesen Job unbedingt.
7 Antworten
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Nein, darfst Du nicht. Du darfst auch nicht eine rote Ampel überfahren, nur weil kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist.
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Aha, demzufolge kann also ein Vollzeitbeschäftigter keinen Nebenjob ausüben? ...total realitätsfern mein Hase ☝️
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Fuuuuuuulenzer sorry Freelancer im tiktok Influenza Homeoffice ☝️😜😆🤣🤦
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Aha, demzufolge kann also ein Vollzeitbeschäftigter keinen Nebenjob ausüben? ...total realitätsfern mein Hase
Natürlich kann er das, sofern die Gesamtarbeurszeit von 48 Wochenstunden für eine abhängige Beschäftigung nicht überschritten wird.
Die Überschreitung der 48-Stunden-Grenze spielt keine Rolle bei einer freiberuflichen/selbstständigen Arbeit.
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du kannst es gut umgehen... hol dir einen Gewerbeschein und arbeite freiberuflich (bei mind. 2. Auftraggebern), da kannst du dann auch noch 30 Stunden extra Arbeiten die Woche ohne Probleme und findest sogar leichter einen Job.
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Du schreibst mit "würde" und "müsste"...
Ganz einfach, mehr wie Mindestlohn fordern. Es gibt Arbeiten (oder auch AN) wo Mindestlohn noch zu viel ist, aber auch, wo die Bezahlung mit Mindestlohn oder kurz darüber eine Frechheit ist!
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Kann ich alles nachvollziehen.
Aber bevor du dich zu Tode schufftest. Investiere doch das Geld und die Zeit in eine Weiterbildung, wechsle sowohl den Arbeitgeber als auch das Berufsfeld und erkenne deinen Wert.
Arbeitsrechtlich wird hier nichts besser.
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Seh ich ähnlich. Temporär einen Nebenjob annehmen, kann funktionieren, aber auf Dauer braucht es einen anderen Hebel.
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Meine Mutter hatte in den Mitte, Ende der 80er Jahre einen Vollzeit Job und noch drei Nebenjobs dazu. Jetzt biste vollkommen außer der Cortenonce gellllll 😜 🤣 ...beruhige dich, Ruf nun deine Sachbearbeiterin beim Jobcenter an und lass dich trösten, ach ja deinen Therapeuten nicht vergessen ☝️ 😜
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Guter Tipp, bringt ihm allerdings nichts wenn er es jetzt braucht. Evt. aber beides. 70 Stunden Arbeiten/Lernen in der Woche kann man machen. Er scheint ja den Willen dazu haben, mit der Zeit wird das belohnt.
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Du bekommst keine Strafe aber Deine beiden Arbeitgeber, wenn die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz).
Ein seriöser AG wird Dir keinen Nebenjob geben, wenn er weiß, dass die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden und der Hauptarbeitgeber wird sich bei solchen Arbeitszeiten auch melden und Dir den Nebenjob untersagen.
Da geht es nicht nur um die tägliche Arbeitszeit, die nicht mehr als 10 Stunden betragen darf und die im Durchschnitt von 24 Wochen zulässigen 48 Wochenstunden, es geht auch um die Ruhezeiten.
Wenn Du Haupt- und Nebenjob an einem Tag machst, muss zwischen dem Ende des Nebenjobs und Beginn des Hauptjobs am Folgetag eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Ich halte das für nicht machbar.
Außerdem sind solche täglichen Arbeitszeiten mit zu kurzen Ruhezeiten auf Dauer auch eine große Belastung die Du irgendwann spürst.
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Die fetten Jahre sind vorbei, jetzt wird gearbeitet ☝️
Was hat das mit dem geltenden Arbeitsrecht zu tun?
Ein seriöser AG stellt keine Minijobber ein, wenn die Arbeitszeitgesetze dadurch missachtet werden und würde, wenn er Hauptarbeitgeber wäre, den Minijob untersagen. Er würde nicht riskieren, dass die Straf- und Bußgeldvorschriften nach den §§ 22 und 23 ArbZG bei ihm Anwendung finden.
Freiwillig arbeiten darf sie derart wohl ☝️