Muss ich meinen Arbeitgeber über Minijobs Informieren?

3 Antworten

Absprechen ja, er kann aber dies nicht unterbinden, Ausnahmen wo er es unterbinden kann, Firmenschädigung in dem du einen anderen Betrieb aufsuchst und die selbe Arbeit nachgehst und man dich Prinzipiell aushorchen kann.

Ja, beide Arbeitgeber müssen sicherstellen das du nicht über die Minijobgrenze kommst bzw. müssen reagieren wenn es so ist und werden aus diesem Grunde auch von der Minijob-Zentrale angeschrieben. Die lassen sich das Einkommen nämlich von beiden bescheinigen.

Das passiert nicht sofort aber im Laufe des Jahres schon

Guck in Deinen Vertrag.

Außerdem darfst Du die Minijobgrenze mit beiden Jobs nicht übersteigen. D.h. Du darfst in beiden Jobs zusammen nicht mehr als 538 EUR verdienen.