Versicherungskosten nach einem Autounfall?
Hallo zusammen,
Ich habe am 7. Mai ein Auto gekauft, und der Verkäufer sagte, dass ich es bis zum 10. Mai ummelden muss. Vor der Abholung habe ich eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und eine eVB-Nummer erhalten. Leider verursachte ich bei der Abholung des Autos am 08.05 um 00:30 einen kleinen Unfall, bei dem ein parkendes Auto einen Lackschaden und Kratzer erlitt. Die herbeigerufene Polizei teilte mit, dass die Schadenskosten von der Versicherung des Verkäufers gedeckt werden. Allerdings habe ich das Auto um 05:37 auf meinen Namen umgemeldet. Heute erhielt ich meinen Versicherungsschein, der angibt, dass der Versicherungsschutz am 8. Mai 2024 um 00:00 Uhr begann, der Unfall war um 00:30. Nun gibt es Schwierigkeiten mit dem Verkäufer, der behauptet, ich müsse mich direkt mit dem Halter des beschädigten Fahrzeugs auseinandersetzen und die Reparaturkosten priat tragen, um eine Erhöhung seiner Versicherungsprämien zu vermeiden. Ich bin grundsätzlich dazu bereit, jedoch bin ich unsicher, ob der Fahrzeughalter zustimmt oder überhöhte Forderungen stellt.
Meine Fragen sind:
1. Kann ich den Unfall noch meiner Versicherung melden falls der Fahrzeughalter den Unfall noch nicht bei der Versicherung des Verkaüfers angemeldet hat? (der Unfallbericht des Polizei ist bei mir)
2. Wie hoch könnte die Prämiensteigerung für den Verkäufer ausfallen, wenn seine Versicherung den Schaden übernimmt? Er ist seit 20 Jahren Führerscheininhaber und hatte bisher keine Unfälle. Falls seine Prämie steigt, bin ich bereit, ihm den Unterschied zu erstatten. Aber davor würde gerne wissen, wie viele jährliche Differenz es machen kann.
3. Können Sie abschätzen, wie viel die Reparatur des Schadens kosten könnte? Ein Foto des Schadens liegt bei.
P.S. Ich möchte dass der Verkäufer wegen des Unfalls meinerseits keine finanzielle Probleme bekommt.
Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also wenn der Unfall noch passierte, als die Versicherung auf den Verkäufer lief, dann ist auch seine Versicherung erst mal zuständig. Da Du allerdings durch den Kaufvertrag nachweisen kannst, dass Du das Auto gekauft hast, und dann der Unfall entstand, kann es sein, dass Deine Versicherung den Schaden übernimmt, dies wäre jedoch eine Kulanzentscheidung. Eine Rückstufung erfolgt in jedem Fall, wie hoch erkennt man grob an z.B. folgender Tabelle:
https://www.huk.de/service/schaden/rueckstufungstabellen.html
Da erkennst, dass bei einem Unfall unter Umständen, je nach Tarif, eine Rückstufung in die SF7 erfolgt, was dann schon eine enorme Mehrbelastung für die Folgejahre ist.
Generell besteht aber die Möglichkeit, einen regulierten Schaden zurück zu kaufen, dafür hast dann ein Jahr Zeit. Dann würde der entsprechende Vertrag so behandelt, als wäre kein Unfall geschehen. Doch unterschätz es nicht, solche Unfälle haben mitunter mehrere tausend € an Schadenssumme, spreche da aus Erfahrung. Bin auch mal jemandem in die Seite gefahren, waren für mich nur paar Kratzer, und ne leichte Delle, aber die Kosten waren knapp 3500€. Da war es dann nach viel Umrechnung, für mich günstiger, die Rückstufung in Kauf zu nehmen.
Deine Fragen nummeriert beantwortet:
1: Ja, kannst Du, jedoch ist es eine Kulanzentscheidung, da es vor der eigentlichen Zulassung passierte, jedoch gibt es auch einen sogenannten rückwirkenden Versicherungsschutz, das musst aber bei deiner Versicherung anfragen, und diese muss sich dann mit der anderen kurzschliesen.
2. Kommt auf die Versicherung an, aber wie oben anhand der Beispieltabelle zu sehen, kann dies mehrere hundert €/Jahr ausmachen, da er auf jeden Fall zurückgestuft werden würde.
3. Nein, da viele Faktoren zusammen kommen. Bekommt er für die Zeit einen Ersatzwagen?, sind evtl. andere Bauteile betroffen?Reicht ein "ausbeulen und drüber lackieren", oder muss das Bauteil ersetzt werden? Wie oben beschrieben, kann selbst so ein "kleiner" Schaden in die tausende gehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
Allerdings habe ich das Auto um 05:37 auf meinen Namen umgemeldet.
Ich hatte dir schon einmal mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Zulassung gilt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
Das ist vollkommener Blödsinn! Ein Versicherungsvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, indem die Zulassungsstelle die eVB zur Zulassung des Fahrzeuges nutzt. Keine Sekunde früher!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ja aber andere sagen was anderes, also ab dem zeitpunkt an dem man EVB nummer hat.