Versicherungskosten nach einem Autounfall?

2 Antworten

Also wenn der Unfall noch passierte, als die Versicherung auf den Verkäufer lief, dann ist auch seine Versicherung erst mal zuständig. Da Du allerdings durch den Kaufvertrag nachweisen kannst, dass Du das Auto gekauft hast, und dann der Unfall entstand, kann es sein, dass Deine Versicherung den Schaden übernimmt, dies wäre jedoch eine Kulanzentscheidung. Eine Rückstufung erfolgt in jedem Fall, wie hoch erkennt man grob an z.B. folgender Tabelle:

https://www.huk.de/service/schaden/rueckstufungstabellen.html

Da erkennst, dass bei einem Unfall unter Umständen, je nach Tarif, eine Rückstufung in die SF7 erfolgt, was dann schon eine enorme Mehrbelastung für die Folgejahre ist.
Generell besteht aber die Möglichkeit, einen regulierten Schaden zurück zu kaufen, dafür hast dann ein Jahr Zeit. Dann würde der entsprechende Vertrag so behandelt, als wäre kein Unfall geschehen. Doch unterschätz es nicht, solche Unfälle haben mitunter mehrere tausend € an Schadenssumme, spreche da aus Erfahrung. Bin auch mal jemandem in die Seite gefahren, waren für mich nur paar Kratzer, und ne leichte Delle, aber die Kosten waren knapp 3500€. Da war es dann nach viel Umrechnung, für mich günstiger, die Rückstufung in Kauf zu nehmen.
Deine Fragen nummeriert beantwortet:
1: Ja, kannst Du, jedoch ist es eine Kulanzentscheidung, da es vor der eigentlichen Zulassung passierte, jedoch gibt es auch einen sogenannten rückwirkenden Versicherungsschutz, das musst aber bei deiner Versicherung anfragen, und diese muss sich dann mit der anderen kurzschliesen.
2. Kommt auf die Versicherung an, aber wie oben anhand der Beispieltabelle zu sehen, kann dies mehrere hundert €/Jahr ausmachen, da er auf jeden Fall zurückgestuft werden würde.
3. Nein, da viele Faktoren zusammen kommen. Bekommt er für die Zeit einen Ersatzwagen?, sind evtl. andere Bauteile betroffen?Reicht ein "ausbeulen und drüber lackieren", oder muss das Bauteil ersetzt werden? Wie oben beschrieben, kann selbst so ein "kleiner" Schaden in die tausende gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Allerdings habe ich das Auto um 05:37 auf meinen Namen umgemeldet.

Ich hatte dir schon einmal mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Zulassung gilt.


Sobirjonov 
Beitragsersteller
 09.05.2024, 11:51

ja aber andere sagen was anderes, also ab dem zeitpunkt an dem man EVB nummer hat.

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wattdennnu2  09.05.2024, 14:55
@Sobirjonov

Das ist vollkommener Blödsinn! Ein Versicherungsvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, indem die Zulassungsstelle die eVB zur Zulassung des Fahrzeuges nutzt. Keine Sekunde früher!

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