Unfall, Auto lohnt sich nicht zu reparieren?
Hallo,
meine Freundin hatte vor einigen Tagen einen Unfall (sie war nicht Schuld und war auch unverletzt).
Auf den ersten Blick sah man bei ihrem Auto (VW Golf 7) eine kaputte Stoßtange (vorne) und halt einige kaputte kleinere Teile.
Nun ist das Auto in einer Werkstatt (von VW), die meinten der Schaden würde sich auf 13.000€ belaufen.
Müsste die Versicherung des Schuldigen den kompletten Schaden bezahlen? Die Mutter meiner Freundin meinte, es lohnt sich nicht mehr das Auto zu reparieren.
Muss dann die Versicherung des Schuldigen ein Neuwagen/Gebrauchtwagen im Wert von 13.000€ zahlen? Oder wie sieht das aus?
Ist es dann egal, welche Automarke? Oder muss die Versicherung nur einen Teil zahlen?
5 Antworten
Wenn deinen Freundin die Geschädigte in dem Fall ist, sollte sie sich einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen, der ihre Interessen vertritt. Auch wenn der Verursacher die Schuld eingestanden hat, wird dessen Versicherung garantiert versuchen, den Schaden klein zurechnen.
Den Anwalt muss der Verursacher zahlen.
Wir hatten mal einen Wildschaden. Der Gutachter hat den Wert (vor dem Schaden) vom Auto auf 500€ geschätzt, aber so viele Teile zum Wechseln aufgelistet dass die Reparaturrechnung gegen 10.000€ ging.
Wir haben dann die 500€ genommen und das Auto für knapp 300€ reparieren lassen. Das Auto läuft übrigens heute noch und hat inzwischen die 306.000km überschritten.
Wenn es bei euch ähnlich läuft und die Versicherung das Auto als Schrottreif ansieht, dann könnt ihr das genauso machen, das Geld einstecken und nur das reparieren lassen was wirklich kaputt ist. Eine kleine Delle oder Kratzerchen beeinträchtigen die Sicherheit ja nicht.
Die Versicherung zahlt, je nach Situation, die Reparatur oder Geld für das nächste Auto.
Wenn die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugs übersteigt, spricht man vom "wirtschaftlichen Totalschaden"
Dann ist es eure Entscheidung, das Angebot des Versicherers anzunehmen und das Fahrzeug anderweitig reparieren zu lassen. Das ist oft sehr gut weit unter dem Voranschlagspreis möglich.
Oder ihr bekommt eben vom Händler ein Angebot einen "neuen Gebrauchten" unter Anrechnung der Versicherungsansprüche zu nehmen.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert plus Mietwagen oder Nutzungsausfall und Gebühren für Ab- und Anmeldung.
Also Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der das Auto in einem ähnlichen Zustand kostet?
Wer entscheidet ob man das Auto reparieren lässt oder ein neues kauft? Und wie viel zahlen sie beim neuen Auto?