Wie es in den Wald hinein schallt, schallt es auch zurück. Nur weil man sich selbst als freundlich empfindet, heisst dies noch nicht, dass man es tatsächlich ist. Zudem kommt dazu, dass wenn man sich auf die gleiche Stufe begibt, darf man keine Besserung erwarten. Ich z.B. ticke so, dass selbst wenn ich unfreundlich behandelt werde, ich dies nicht pauschalisiere, denn damit könnte ich einem anderen Unrecht tun.
Bei Busfahrern hab ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass man den meissten mit einem aufrichtig gemeinten "guten Morgen/Tag/Abend" und einem Lächeln schon das Eis brechen kann..Ausserdem versetz dich mal in die Lage dieser...die haben mehrere hundert oder tausende Fahrgäste jeden Tag, die einem zum Teil beschimpfen, sich im Bus benehmen wie Sau, und vieles mehr. JEDE einzelne Person die dann mal freundlich ist, kann helfen.

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Versicherungskosten nach einem Autounfall?

Hallo zusammen,

Ich habe am 7. Mai ein Auto gekauft, und der Verkäufer sagte, dass ich es bis zum 10. Mai ummelden muss. Vor der Abholung habe ich eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und eine eVB-Nummer erhalten. Leider verursachte ich bei der Abholung des Autos am 08.05 um 00:30 einen kleinen Unfall, bei dem ein parkendes Auto einen Lackschaden und Kratzer erlitt. Die herbeigerufene Polizei teilte mit, dass die Schadenskosten von der Versicherung des Verkäufers gedeckt werden. Allerdings habe ich das Auto um 05:37 auf meinen Namen umgemeldet. Heute erhielt ich meinen Versicherungsschein, der angibt, dass der Versicherungsschutz am 8. Mai 2024 um 00:00 Uhr begann, der Unfall war um 00:30. Nun gibt es Schwierigkeiten mit dem Verkäufer, der behauptet, ich müsse mich direkt mit dem Halter des beschädigten Fahrzeugs auseinandersetzen und die Reparaturkosten priat tragen, um eine Erhöhung seiner Versicherungsprämien zu vermeiden. Ich bin grundsätzlich dazu bereit, jedoch bin ich unsicher, ob der Fahrzeughalter zustimmt oder überhöhte Forderungen stellt.

Meine Fragen sind:

1. Kann ich den Unfall noch meiner Versicherung melden falls der Fahrzeughalter den Unfall noch nicht bei der Versicherung des Verkaüfers angemeldet hat? (der Unfallbericht des Polizei ist bei mir)

2. Wie hoch könnte die Prämiensteigerung für den Verkäufer ausfallen, wenn seine Versicherung den Schaden übernimmt? Er ist seit 20 Jahren Führerscheininhaber und hatte bisher keine Unfälle. Falls seine Prämie steigt, bin ich bereit, ihm den Unterschied zu erstatten. Aber davor würde gerne wissen, wie viele jährliche Differenz es machen kann.

3. Können Sie abschätzen, wie viel die Reparatur des Schadens kosten könnte? Ein Foto des Schadens liegt bei.

P.S. Ich möchte dass der Verkäufer wegen des Unfalls meinerseits keine finanzielle Probleme bekommt.

Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus

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Also wenn der Unfall noch passierte, als die Versicherung auf den Verkäufer lief, dann ist auch seine Versicherung erst mal zuständig. Da Du allerdings durch den Kaufvertrag nachweisen kannst, dass Du das Auto gekauft hast, und dann der Unfall entstand, kann es sein, dass Deine Versicherung den Schaden übernimmt, dies wäre jedoch eine Kulanzentscheidung. Eine Rückstufung erfolgt in jedem Fall, wie hoch erkennt man grob an z.B. folgender Tabelle:

https://www.huk.de/service/schaden/rueckstufungstabellen.html

Da erkennst, dass bei einem Unfall unter Umständen, je nach Tarif, eine Rückstufung in die SF7 erfolgt, was dann schon eine enorme Mehrbelastung für die Folgejahre ist.
Generell besteht aber die Möglichkeit, einen regulierten Schaden zurück zu kaufen, dafür hast dann ein Jahr Zeit. Dann würde der entsprechende Vertrag so behandelt, als wäre kein Unfall geschehen. Doch unterschätz es nicht, solche Unfälle haben mitunter mehrere tausend € an Schadenssumme, spreche da aus Erfahrung. Bin auch mal jemandem in die Seite gefahren, waren für mich nur paar Kratzer, und ne leichte Delle, aber die Kosten waren knapp 3500€. Da war es dann nach viel Umrechnung, für mich günstiger, die Rückstufung in Kauf zu nehmen.
Deine Fragen nummeriert beantwortet:
1: Ja, kannst Du, jedoch ist es eine Kulanzentscheidung, da es vor der eigentlichen Zulassung passierte, jedoch gibt es auch einen sogenannten rückwirkenden Versicherungsschutz, das musst aber bei deiner Versicherung anfragen, und diese muss sich dann mit der anderen kurzschliesen.
2. Kommt auf die Versicherung an, aber wie oben anhand der Beispieltabelle zu sehen, kann dies mehrere hundert €/Jahr ausmachen, da er auf jeden Fall zurückgestuft werden würde.
3. Nein, da viele Faktoren zusammen kommen. Bekommt er für die Zeit einen Ersatzwagen?, sind evtl. andere Bauteile betroffen?Reicht ein "ausbeulen und drüber lackieren", oder muss das Bauteil ersetzt werden? Wie oben beschrieben, kann selbst so ein "kleiner" Schaden in die tausende gehen.

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Ja, direkte Sonneneinstrahlung ist für viele Dinge schädlich. Durch die Hitze baut sich in der Batterie Druck auf, welcher dann durch das Überdruckventil abgeht, dann reagieren die chemischen Bestandteile eines Akkus bei Hitze, und je nach Akku und Einstrahlung kann sich dieser sogar verformen, womit dann auch noch ein mechanischer Defekt entstehen kann.

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Fast alle Autos haben an der Sonnenblende einen Spiegel. In meinem Fall sogar mit einer kleinen Abdeckplatte.Andere haben da so eine Art Schubfach. Ich hab meinen dazwischen geklemmt. Ansonsten in den Aschenbescher falls vorhanden.

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Auch wenn die Frage schon echt alt ist, aber ein 60PS Auto ist ein wenig individuell. Mein erstes Auto hat knapp unter einer Tonne, und auch "nur" 60PS. Dennoch reicht es perfekt. Auf der Autobahn schafft er zwar dann keine 200, sondern "nur" 160, doch es reicht allemal, wenn man eh fast immer nur mit um die 130-140 fährt.

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