vermietetes Haus geerbt?

6 Antworten

Dazu müsste man erstmal wissen, ob Dein Vater ihnen z.B. schriftlich ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit o.ä. eingeräumt hat.

-> Hierzu einmal einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern und sein Testament noch einmal sichten.

Sofern kein Mietvertrag existiert, zählen automatisch das Mietrecht (und auch die Kündigungsfristen) nach dem BGB.

Sofern Du als neuer Eigentümer nun eine Miete haben möchtest (was ich auch haben wollen würde) würde ich einfach einen Mietvertrag aufsetzen und Ihnen diesen kurzfristig zukommen lassen mit Gültigkeit ab z.B. 01.10.2024 .

Darüber hinaus wäre es wohl auch recht einfach möglich, Deinen Neffen auf Grund von Eigenbedarf zu kündigen, was allerdings voraussetzen würde, das Du persönlich dort auch einziehen würdest, oder ein Kind von Dir oder ein Geschwisterteil.


Gerhart  06.08.2024, 16:26

Es zählt eben nicht automatisch das Mietrecht! Es existiert ja kein Mietvertrag, weil keine Miete gezahlt wird. Bk zählen dabei nicht.

Sie können eine Miete in der ortsüblichen Höhe zzgl. der anfallenden Nebenkostenvorauszahlung festsetzen.

Das Haus scheint den Bewohnern bislang mietfrei zur geduldeten Nutzung gegen Zahlung der Nebenkosten überlassen worden zu sein.

Die Duldung können Sie widerrufen und eine angemessene Mietzahlung in vertraglich geregelter Form verlangen.

Prüfen Sie aber vorher, ob nicht seitens des Verstorbenen eine Regelung in privatschriftlicher oder sogar dinglicher Form im Grundbuch zugesichert wurde.

Kann ich ihnen einen Mietvertrag schicken und sie müssen ab sofort Miete bezahlen?

Du kannst ihnen einen Mietvertrag als Entwurf per Einwurfeinschreiben senden, mit einem Termin untersetzt, der sie zu einer Stellungsnahme auffordert. Im Anschreiben nennst du ihnen die Alternative: Räumung und Herausgabe der Immobilie bis 20.08.2024. Mietbeginn wäre der 21.08.2024. Mietpreis wäre Verhandlungssache. Kaution dreier Monatsmieen nach § 551. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollte eine Objektbegehung vereinbart werden.

Auch wenn sich das nach einer Erpressung anhört, es ist dein GUTES RECHT.

Kann ich ihnen kündigen und wann müssten Sie dann ausziehen ?

Da sie keinen Mietvertrag haben, brauchst du auch nicht zu kündigen. Sie müssten nach deinem Erfordernis ausziehen. Weil es sich aber um Verwandte handelt, solltest du großzüg sein und eine lange Auszugsfrist einräumen. Vielleicht ist es schwer sofort eine passende Wohnung zu finden.

"Überschreiben" kann dein Vater das Grundstück nur zu Lebzeiten. Dieser Vorgang nennt sich "Übertragen".

Ein Erbe kannst du nur antreten, wenn der Erblasser verstorben ist und du der einzige Erber bist.

das wäre das dümmste was du machen kannst.

Wenn du keinen Krieg ind er Familie willst, dann solltest du mit allen Beteiligten reden:

  • Vater: hat er mündlich oder schriftlich was zugesagt?
  • Neffe: informieren, dass du Eigentümer bist und du langfristig dann Gebäude als Investition mit Rendite (Mieteinnahmen ) siehst.

Dann mach ein Angebot sich zu treffen und zu quatschen!

Die rechtlichen Grundlagen haben ja andere schon geschrieben. Aber hier brauchst du Fingerspitzengefühl. Man setzt keine Verwandschaft auf die Straße. Gibt ihnen Zeit sich was zu suchen oder verhandel eine ortsüblicher Miete, beginnend in einem halben Jahr... etc.

Viel Erfolg!


Gerhart  06.08.2024, 16:28

Was soll denn hier das Dümmste sein? De FS hat mehrere Fragen gestellt.

Sprich mit Deinem Vater, ( soweit dieser noch lebt ) was der Anlass war, Deinen Neffen bis dato dort mietfrei wohnen zu lassen.

Dein Fragetext ist etwas unverständlich ausgedrückt ... geerbt bzw. übertragen bekommen.

Eine Kündigungsmöglichkeit wäre wohl in jedem Fall Eigenbedarf - sprich wenn Du dort einziehen möchtest.


Gerhart  06.08.2024, 13:16

DA GIBT ES WOHL KEINE KÜNDIGNGSFRIST! Entwededa r besteht ein Wohnungsrecht oder eine geduldete Nutzung oder gar ein Leihvertrag.

Das Wohnungsrecht als eingetragene Dienstbarkeit ist unkündbar, die anderen Varianten sind sofort aufhebbar oder ohne Frist kündbar.