Vermieter will Kaution nicht auszahlen wie verhalten?

5 Antworten

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Erstmal brauchst du keinen Anwalt.

Ein Schriftstück (keine E-Mail oder Anruf) in dem du die geforderte Summe nennst mit einer angemessenen Frist zur Überweisung und optional der Androhung weiterer rechtlicher Schritte, sollte die Frist ergebnislos verstreichen, ist der erste Schritt. Das schafft man alleine.

Bleibe darin sachlich und fasse dich kurz. Wenn du inklusive Briefkopf und Schlussformel mehr als eine Seite brauchst, hast du dich nicht aufgefasst.

Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit TT.MM.JJ hatten sie mir die Kaution erstatten können. Leider konnte ich trotz vielfachen bemühen meinerseits bisher noch keinen Eingang der Kaution auf mein Bankkonto verzeichnen. Meine Geduld ist am Ende.

Ich fordere Sie auf die ausstehende Kaution in Höhe von XX,xx€ umgehend bis spätestens zum TT.MM.JJ (ich würde 14 Tage Frist geben) auf mein Konto (IBAN hier angeben) zu überweisen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten die auch Schadensersatzforderungen beinhalten werden.

Freundliche Grüße

XY

Wichtig ist die Forderung zusammen mit der Fristsetzung. Alle weiteren rechtlichen Schritte basieren darauf.


Softboy90 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 14:29

WowIch danke das klingt wirklich sehr plausibel

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Eckengucker  22.06.2024, 15:04
@Softboy90

Das Problem ist, du weißt nicht wer die Mails bekommt, ob sie bearbeitet werden auf Halde liegen usw. Telefonanrufe werden wie behandelt? Oftmals bist du gar nicht bei der Firma sondern bei einem Callcenter, das im Auftrag der Firma arbeitet. Das ist nicht verwertbar.

Daher solche Forderungen immer schriftlich, ggfls. per Einwurfeinschreiben (nicht mit Rückschein), und den Beleg aufheben, eine angemessen Frist würde ich jetzt auf 2-3 Wochen für die Rückzahlung setzen.

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Softboy90 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 16:15
@Eckengucker

Bei der richtigen Firma bin ich schon aber nicht bei dem richtigen Sachbearbeiter der angeblich nie da ist

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Am besten ist es wenn du dich mit deinem Mieter Verein zusammen tust und gemeinsam dagegen vorgeht wenn du einen Anwalt nimmst musst du den grundsätzlich selber bezahlen.


Softboy90 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 14:16

Darüber habe ich auch nachgedacht das Problem ist allerdings dass auch dieser Geld kostet und ich dann für etwa zwei Jahre einen Mieterverein gebunden bin und den eigentlich nicht mehr brauche weil ich jetzt in einem Eigenheim wohne

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Singuli  22.06.2024, 14:18
@Softboy90

Dann gibts noch die Verbraucherzentrale. Und ja, alle wollen Geld, weil die auch was beißen wollen 😁

...

Kannst ja mal ein gerichtliches Mahnverfahren starten 😀, wenn du sicher bist, im Recht zu sein.

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Softboy90 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 14:21
@Singuli

Wie genau starte ich ein Mahnverfahren habe in die letzte E-Mail schon mal Zahlungserinnerung reingeschrieben

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Singuli  22.06.2024, 15:41
@Softboy90

Lass dich beraten vorher! Hier darf man keine individuelle Rechtsberatung machen.

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Anwaltsrechnungen kannst du nicht einfach so in Rechnung stellen. Das heisst können schon, aber das wird ignoriert.

Wenn du einen Anwalt einschaltest, bekommst du die Kaution zurück, daas wird entweder über gütliche Einigung (evt. bleibst du dabei auch auf einen Teil der Kosten sitzen) gehen zwischen den Anwälten oder per Zivilprozess. Da kann es schon sein, dass du nur auf einen kleinen Teil (evt. keinen Teil der Kosten) sitzenbleibst. . Du kannst auch drohen, das du rechtliche Schritte einleiten wirst! (noch ohne Anwalt dann) per Einwurf-Einschreiben. Dort liste auf, was du erwartest.

Wenn du drohst, solltest du dir im Klaren sein, dass du dann wirklich einen Anwalt einschaltest. Sonst ist das ja wirkungslos.

Es ist eine Art Poker......ich würde mich nicht drauf verlassen, dass ich ohne finanzielle Verluste daraus komme, und der zeitliche Verlust ist auch immens.

Aber gefallen lassen musst du dir das nicht.

Ich wurde auch schon veräppelt, und weil ich keine Lust habe, mich so veräppeln zu lassen (veräppeln ist noch harmlos), habe ich juristische Schritte eingeleitet. Ich wusste aber schon,d ass es mich Nerven kostet, Zeit und gegebenenfalls habe ich auch was zu zahlen. Es lohnt sich aber, habe keinen Bock, der Kaspar zu sein, mit dem man es machen kann. Nach mir gibt es ja dann auch Leute, die dann veräppelt werden, und denen ich das nicht zumuten würde. Auch darum ging es mir, aber in erster Linie ging es um mich.

Inwieweit es sich für dich lohnt, weiss ich nicht.


Softboy90 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 14:23

Wenn ich noch den Anwalt bezahlen muss habe ich ja von der Kaution nichts mehr. Verarscht wurde ich schon bei der Wohnungsübergabe weil der Vermieter sich diese hat auf meine Kosten renovieren lassen weil er diese nicht abnehmen wollte obwohl alles schon picobello gestrichen wurde

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Elizabeth2  22.06.2024, 14:30
@Softboy90

wie gesagt, wenn ein Zivilprozess angestrebt ist, kann es ja sein, dass die gegenpartei sämtliche gerichtskosten zahlen muss. ich habe es mal drauf ankommen lassen, aber nur, weil ich eine Rechtsschutzversicherung habe. Kann ich jedem empfehlebn, zumal meine pro Fall eine erste kostenlose Beratung hat und einschätzt, ob sie das übernehmen wollen auch. Hast du keine Chancen, dann übernehmen die das auch nicht, wie z.Bs. bei Dingen, die absichtlich selber verschuldet hast . Außerdem empfehle ich jedem der Vermieter ist oder Mieter in den entsprechenden Verein einzutreten. Auch da gibt es Erstberatung kostenlos aber eben nur die).

Man zahlt halt für sowas, vor allem Rechtsschutz. Aber dafür kann man mich nicht veräppeln mehr.

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Von Experte Gerhart bestätigt

Nicht nur drohen, sondern auch umsetzen.

Bei mangelfreier Rückgabe der Wohnung muß der Vermieter zumindest den größten Teil der Kaution umgehend erstatten.


Softboy90 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 14:20

Bei der Rückgabe gab es auch Theater weil immer wieder neue Sachen erfunden wurde um die Kaution nicht auszuzahlen es wurde mehrmals über gemalt und letzten Endes hat auch der Vermieter eingesehen dass die Wohnung picobello ist aber die Kaution habe ich trotzdem nicht erhalten nur auf den Renovierungskosten bin ich sitzen geblieben

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Lass dir vom Vermieter eine Kautionsabrechnung erstellen und fordere den Nachweis der Einlage deiner Kaution auf einem Kautionskonto - beides unter Fristsetzung - vom Vermieter mit Einwurfeinschreiben an.

Bedenke, dass der Vermieter bis zu 2 Betriebskostenvorauszahlungen für die Sicherung der Betriebskostenabrechnung 2024 aus der Kaution zurückhalten kann. Die Bk-Abrechnung 2023 hast du schon erhalten?


Softboy90 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 11:25

Nein

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