Muss der Vermieter wirklich die Kaution zurück zahlen?

5 Antworten

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung in den Händen des Vermieters, um berechtigte unstreitige Forderungen nach Ende des Mietverhältnisses daraus befriedigen zu können.

Gibt es derlei dann nicht, sollte baldmöglichst die Kaution zurückgegeben werden.

Wobei zu beachten ist, dass Forderungen nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung verjährt sind und dann auch rechtlich die Kaution nicht mehr zur Verfügung steht. Die Verjährung wäre nur gehemmt, wenn die Forderung(-en) gerichtsanhängig würden.

Die Kaution wird nach dem Ende des Mietverhaeltnisses zurueck gezahlt. Eventuelle Ansprueche des Vermieters (Mietrueckstaende, du hast was in der Wohnung kaputt gemacht u.s.w.) zieht er dann davon ab und ueberweist den Rest. Uebersteigt die Forderung des Vermieters jedoch den hinterlegten Kautionsbetrag, wird er die Differenz noch von dir einfordern.

Fuer die Abrechnung der Kaution hat er ab Ende des Mietverhaeltnisses noch bis zu 6 Monate Zeit. Auch dann darf er aber noch einen angemessenen Betrag fuer zu erwartende Nachforderungen aus noch nicht erfolgten Nebenkostenabrechnungen vorlaeufig einbehalten.

nein, muss er nicht, wenn der Mieter deutliche Schäden am Mietobjekt hinterlassen hat

Zurückzahlen muss er sie dir wenn du umziehst. (Andere Gründe sind mir nicht bekannt)

Es ist eine Absicherung für ihn, wenn du die Miete nicht zahlst......


Ryusa 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 04:37

Vielen Dank :) jetzt verstehe ich es

Die Kaution ist eine Schutzzahlung für den Vermieter.

Kannst Du die Miete einmal nicht bezahlen, ist das eine Sicherheit für ihn, um Dich nicht sofort auf die Straße zu setzen. Ebenso werden damit notwendige Reparaturen bezahlt, die beim Auszug anfallen und für deren Du verantwortlich bist.

Nach Auszug muss die Kaution, bei keinen auftretenden Mängeln, spätestens nach 6 Monaten an den ursprünglichen Mieter ausgezahlt werden, inkl Zinsen. Der VM ist verpflichtet, das Geld ziblnsbringend anzulegen.


DerCaveman  21.05.2021, 05:06
Der VM ist verpflichtet, das Geld ziblnsbringend anzulegen.

Beim aktuellen Zinsniveau wird ihm das allerdings kaum oder nur zu einem Zinssatz von deutlich unter 0,1% gelingen.