Vermieter verbietet parken von besuchern in Tiefgarage?
Hallo,
meine Vermieterin verbietet mir das Parken von meinen Besuchern in der mit angemieteter Tiefgarage. Diese hat keinen extra Mietvertrag, sondern ist im Mietvertrag mit eingeschrieben.
Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der Mietsache einem dritten zu überlassen, insbesondere die Mietsache unterzuvermieten...
Halte ich mich nicht daran, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Vermieterin möchte das nur mein Auto, wo auf mich angemeldet ist nur von mir in die Tiefgarage gefahren wird. Ist ein Mehrfamilienhaus mit großer Tiefgarage.
Frage ist, darf mein Besuch dort parken oder nicht?
7 Antworten
Besuch darf der Vermieter nicht verbieten. Das gilt meines Wissens nach auch für die Tiefgarage. Allerdings darf dein Besuch keine zusätzlichen Parkplätze belegen, sondern nur deinen Parkplatz.
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der Mietsache einem dritten zu überlassen, insbesondere die Mietsache unterzuvermieten...
Du überläsdt deinem Besuch den Parkplatz nicht, wenn sie während ihres Besuchs dort Parken - es ist ja immer noch dein Parkplatz. Und weitervermieten tust du ihn auch nicht. Der Vermieter darf Besuch nicht verbieten.
Nein darf er nicht. Der Vermieter hat hier Hausrecht.
Ihr Besuch hat keine Parkberechtigung in der Tiefgarage.
Sie sollten das auch dringend respektieren, falls Sie sich keinen Ärger einhandeln wollen.
Der Mietvertrag regelt das schon eindeutig und es sollte ja auch nachvollziehbar sein, dass dein Besuch andeen Anwohnern sicher nicht den Parkplatz wegnehmen soll.
Der Vermieter hat es jetzt zusätzlich untersagt, obwohl es schon nach Vertrag klar war, also halte dich dan ;)
Selbst wenn es um einen festen Stellplatz geht : Nein. Hier geht es auch um Haftungsangelegenheiten mit der Versicherung, Fremde haben in der Tiefgarage nix verloren