Vermieter möchte mit Jobcenter sprechen, darf das Jobcenter ihm alles erzählen?
Ich habe habe eine Wohnung angeschaut und würde sie bekommen. Dies ist allerdings schon fünf Wochen her.
Da ich Unterstützung vom Jobcenter erhalten würde, schickt mir der Vermieter morgen die Mietbescheinigung zu, die ich dem Jobcenter vorlegen muss, um anschließend endlich den Mietvertrag unterschreiben zu können.
Der Vermieter geht noch davon aus, dass ich gerade in einer (unbezahlten) Ausbildung bin. Leider bin ich seit zwei Wochen aus der Ausbildung raus, wegen Corona, erst im November muss ich von neu beginnen.
Der Vermieter möchte mit dem Jobcenter über mich und über die Miete sprechen. Er will sicher gehen, dass er das Geld auch wirklich immer bekommt, er hat da anscheinend Angst. Darf das Jobcenter ihm jetzt Auskunft über mich geben und ihm sagen, dass meine Ausbildung bis November erstmal beendet ist? Ich hatte es ihm nicht gesagt, weil es ihn ja nichts angeht, da sie eh unbezahlt war.
Was darf das Jobcenter alles über mich preisgeben, wenn er da anruft und vielleicht sogar solche Dinge fragt? Ich möchte nicht, dass das Jobcenter alles über mich erzählt, da es privat ist! Der Vermieter ist allgemein total neugierig, was mich ein bisschen stört.
8 Antworten
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Nach meiner Einschätzung darf das JC keine personenbezogenen Informationen über Dich weitergeben.
Der Vermieter möchte mit dem Jobcenter über mich und über die Miete sprechen.
Was will er denn da besprechen?
Er will sicher gehen, dass er das Geld auch wirklich immer bekommt, er hat da anscheinend Angst.
Es gibt die Möglichkeit einer Abtretung = das Jobcenter überweist mit dem Einverständnis des Mieters die Miete direkt an dem Vermieter. Vermutlich geht es darum.
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Nein, hier ist aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Auskunft zulässig.
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Der Vermieter möchte mit dem Jobcenter über mich und über die Miete sprechen.
Da wird nichts draus - das Jobcenter darf auf Grund des DSGVO keine Informationen an deinen Vermieter geben.
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Das JC darf ihm keinerlei Auskunft geben. Über gar nichts!
Schreib dem JC dass sie die Miete direkt an ihn überweisen sollen, dann ist er auf der sicheren Seite, das sagst ihm auch so.
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Das JobCenter gibt an Dritte natürlich keine Auskünfte. Allerdings wenn du das Geld für die Kosten den Unterkunft "zweckentfremdet" hast, wird es eng für dich. Das kann man als Unterschlagung auslegen. Natürlich zahlt das JC dann nicht noch mal für den gleichen Zeitraum. Dann kannst du demnächst mit der Kündigung rechnen.
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Wenn du dem Vermieter keine Infos geben willst, gibt er dir nicht die Wohnung. Das ist ganz einfach.
Du kannst aber vereinbaren, dass die Miete DIREKT vom JobCenter an den Vermieter gezahlt wird.
Eine Garantie, dass du die Wohnung bekommst, ist das aber auch nicht, weil du diese Vereinbarung jederzeit widerrufen kannst
Das habe ich natürlich nicht getan, ich bin noch gar nicht in der Wohnung, der Mietvertrag ist noch gar nicht unterschrieben. Es geht nur darum, dass der Vermieter sich vorher beim Jobcenter über mich erkundigen möchte, bevor wir uns zur Unterschrift des Mietvertrages treffen. Und ich möchte natürlich nicht, dass das Jobcenter irgendwelche Infos, ganz ohne meine Einverständnis preisgibt.
Dankeschön!