Verjährungsfrist Stromkosten beim Vermieter?

4 Antworten

Die Verjährungsfrist für Forderungen aus Stromkosten hängt davon ab, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Nutzung handelt.

Wenn der Strom für eine private Wohnung genutzt wurde, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Schuldner Kenntnis von den Anspruchsvoraussetzungen hatte. Wenn also dein Vermieter die Zählerstände für den Strom abgelesen und eine formlose Rechnung erstellt hat, ist der Anspruch entstanden und die Verjährungsfrist hat begonnen. Wenn dein Vermieter Anfang November 2021 verstorben ist und du seitdem keine Rechnung mehr bekommen hast, wird die Verjährungsfrist wahrscheinlich noch nicht abgelaufen sein.

Wenn der Strom für eine gewerbliche Nutzung, zum Beispiel in einem Büro, genutzt wurde, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es für Forderungen aus Stromkosten auch Ausnahmen von der Verjährungsfrist geben kann. Zum Beispiel kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden, wenn der Schuldner Zahlungen leistet oder wenn der Gläubiger eine Klage erhebt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Du solltest daher im Zweifelsfall immer einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Forderung noch durchsetzbar ist.


Meines Wissens nach 4 Jahren. Oft ist die Forderung da aber schon längst beim Inkasso. Zuvor werden offene Forderungen i. d. R. tituliert.

Du solltest die Hausverwaltung oder den Stromanbieter kontaktieren.

Ich gehe mal stark davon aus, dass du bald eine horrende Rechnung bekommen wirst.

Außerdem wurden die Beiträge für Strom 2022 stark angehoben.

Solltest du derzeit nichts für Strom zahlen, wird bald eine Rechnung von geschätzten 600 bis 1000 € kommen.

Außerdem muss der Vermieter einen Nachlasspfleger haben. Wenn der dich noch nicht kontaktiert hat, dann weiß ich auch nicht.

Ich gehe davon aus, dass der Strom Teil der Nebenkostenabrechnung ist.

Aber deine Frage ist so ungenau, alles ist falsch oder richtig...

Alles aus 2021 kann der Vermieter-Nachfolger in Nebenkostenabrechnung nicht mehr einfordern, aber Du wenn da zu viel vorausgezahlt wurde.

Einfach genial gerecht das System...

Wenn du keinen eigenen Zähler hast, also keinen eigenständigen Vertrag mit einem Stromanbieter, sondern einen Unterzähler, so bekommst du natürlich keine Rechnung vom Versorger. Die Erben deines Vermieters müssten dann den Verbrauch deines Zwischenzählers dir in Rechnung stellen.

Was ist denn dazu in deinem Mietvertrag stehend?