Verlängert sich beim Erhalt eines defekten Gerätes das 14 tägige Umtauschrecht bis man einen Austauschartikel erhalten hat?

3 Antworten

Es gibt kein 14 tägiges Umtauschrecht. Du hast bei Online-Geschäften ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Nimmst Du dies in Anspruch musst Du die Ware zurücksenden und bekommst Dein Geld wieder. Bei defekten Geräten gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, wobei die Beweislast, dass der Schaden von Dir verursacht wurde, während der ersten 6 Monate beim Verkäufer bzw. Hersteller liegt.

Bei in einer Filiale gekaufter Artikel gibt es gar kein Umtauschrecht,es gibt bei Onlinekäufen ein 14 tägiges Widerrufsrecht,da verlängert sich aber auch nichts,man schickt den Artikel zurück und widerruft den Kaufvertrag,dann kann man neu bestellen.Wenn ein in einer Filiale gekaufter Artikel defekt ist muss das dem Händler sofort angezeigt werden und dann greift das Gewährleistungsrecht,der Händler tauscht dann in der Regel das defekte Gerät gegen ein neues.

da verlängert sich nix.

entweder du machst gleich innerhalb der Frist davon gebrauch; unabhängig des Schadens.

oder nimmst das Gewährleistungsrecht in Anspruch, dann hat der Händler die Nachbesserungspflicht.