Verlängert sich durch eine Reparatur die Garantiezeit der Ware?
Hatte mein Notebook innerhalb der Garantiezeit 3 mal !! zur Reparatur geben müssen. Nun bin ich seit einem Monat außerhalb der Garantie und muss schon wieder einen Defekt beklagen. Habe ich noch Garantie auf das Gerät bzw. wurde durch die Reparaturen die Garantiezeit verlängert?
7 Antworten
Die Garantiezeit wird normal um die Zeit verlängert, wo das Gerät in Reparatur war. Wenn die drei Reparaturen zusammen also über einen Monat gedauert haben, so besteht noch Garantie (aber nur wenn es tatsächlich Garantieleistungen waren)!
das kommt auf die Zumutsbarkeitsklausel an, die besagt nach Spruch eines OLG sind 4 wochen als zumutbar zu betrachten..
Hallo, die Garantiezeit verlängert sich um die Reparaturzeit. Nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen hast du das Recht auf Wandlung, sprich Rückerstattung des Kaufpreises. Die Garantie verlängert nicht, aber das eingebaute Ersatzteil hat eine Garantie, bei neuen Ersatzteilen idR 1 Jahr. Auf die Werksleistung, sprich die Arbeit und das Ergebnis der Arbeit gibt es idR 6 Monate Garantie. Ist das Notebook also 3 Tage vor Ablauf der Garantie kaputt gegangen, und es wird noch mal repariert, hast du auf die Reparatur mindestens 6 Monate Garantie. Zumindest haben wir das bei uns so, siehe auch hello-laptop.de
Auf den Punkt gebracht: zuerst gilt für die sogen. Garantie (wirklich Sachmängel-Gewährleistung) das BGB. Derzeit beträgt diese 24 Monate, in den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer die (Gegen-)Beweislast, danach muß der Käufer den Sachmangel nachweisen. Bedingungen des Verkäufers oder Herstellers gelten nur soweit sie die gesetzlichen Vorgaben nicht verschlechtern würden. "Garantie" heißen nur die freiwilligen ZUSÄTZLICHEN Leistungs-Zusagen von Verkäufer oder Hersteller, also erst NACH der gesetzlichen 24 Monats- Gewährleistung gelten dann dessen Bedingungen. --- Bei erfolgten "Garantie"-Reparaturen gilt folgender völlig einleuchtender Grundsatz: der Kaufgegenstand muß INSGESAMT 24 Monate dem Käufer mit allen seinen zugesicherten Eigenschaften zur Verfügung stehen.
Das heißt dann im Umkehrschluß: evtl. Zeitausfälle wg. Reparaturen VERLÄNGERN die (ges.) 24 Monate um genau diese Ausfallzeiten. Alles controlletti?Lustige Idee mit der Garantie-"Verlängerung" durch eingebaute Ersatzteile, aber leider Quatsch.
Auch diese müssen nur die gesetzlichen 24 Monate durchhalten.Alles ganz einfach, nicht wahr? Franz, KEIN Advokat, nur Handwerker
lässt sich der letzte defekt direkt oder indirekt aus den vorangegangenen herleiten bzw. haben alle vier zwischenfälle miteinander zu tun? dann würde ich ungeachtet der abgelaufenen garantiezeit einen reparaturauftrag starten/eine rma anfordern und die retoure schriftlich mit einem hinweis auf den wiederholten defekt begleiten, so dass du mit etwas glück ABER AUCH diplomatischem geschick eine kulanz erwirken könntest. nichts ist unmöglich.
Eine Reparatur oder Austausch verlängert nicht die Garantie-/Gewährleistungsfrist, maßgeblich ist hierfür das ursprüngliche Kaufdatum. http://www.chipeinbau.de/html/content/support/garantie.htm