Erlischt Rückgaberecht nach Umtausch des Produkts?
Hallo, ich habe Mitte Januar eine Powerstation erworben, welche ich jedoch auf Grund eines defekts innerhalb der 14-Tägigen Rückgabefrist an den Verkäufer zurückgeschickt habe.
Das Problem habe ich dem Verkäufer mitgeteilt. Dieser hat von sich aus ein funktionierendes Ersatzprodukt zu mir gesendet.
Seit dem ursprünglichen Kauf sind natürlich weit mehr als 14 Tage vergangen.
Nun wollte ich jedoch mein 14 Tägiges Rückgaberecht in Anspruch nehmen und das Ersatzprodukt ohne Angabe von Gründen zurück schicken. Das Ersatzprodukt ist nämlich noch nicht 14 Tage bei mir.
Der Verkäufer verweigert die Retoure jetzt mit folgender Antwort:
"Leider gilt die 14-Tage-Frist für Ihre Bestellung nicht mehr. Sie haben die Ware außerhalb der Reklamation länger als 14 Tage im Besitz."
Daher meine Frage: Ist das Rechtens? Beginnt die 14 Tage Frist nicht neu mit dem Erhalt des Ersatzprodukts?
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
IbkA. Ich sehe das so, wenn Du tatsächlich wirksam den Widerruf innerhalb der ersten Frist erklärt hast, dann schuldest Du dem Verkäufer Rücksendung der Ware (hast Du gemacht) im Gegenzug gegen Erstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer kann sich nicht einfach entschließen Dir ein Ersatzprodukt zu schicken. Vertrag widerrufen heißt klar Ware zurück, Geld zurück.
Wenn Du jetzt aber nur geschrieben hast "Das Ding funktioniert nicht, ich will es zurückschicken", dann hast Du zunächst mal nicht widerrufen sondern einfach nur gesagt, dass Du ein funktionierendes Produkt willst. Dann gilt die Widerrufsfrist aber erst ab dem Zeitpunkt wo Du ein funktionierendes Gerät in der Hand hältst. Wie willst Du ein defektes Produkt auch umfassend zu Hause prüfen?
So leuchtet mir das auch nur ein. Danke für deine Antwort.
Du solltest zunächst erst einmal klar wissen, was Du überhaupt möchtest, und dafür dann die richtige Bezeichnung verwenden.
Ein Widerruf ist kein Umtausch. Ein Rückgaberecht gibt es im BGB nicht.
Zu Deiner Frage, ob für den ausgetauschten Artikel ein erneutes Widerrufsrecht gilt, hilft Dir dieser Artikel:
Beginnt die 14 Tage Frist nicht neu mit dem Erhalt des Ersatzprodukts?
Nein. Sie gilt ab dem erstmaligen Erhalt des Artikels.
Das weiß ich nicht. Die Umtauschregeln der Verkäufers kenne ich nicht.
Danke für deine Antwort.
Das heißt, ein Umtausch ist ausgeschlossen?