Onlineshop 14 Tage Rückgaberecht?
Ich hab eine Frage:
Man hat ja ein 14. tägiges Rückgaberecht bei Onlineshops.
Ich habe die Ware am 31. August erhalten. Morgen ist der letzte Tag.
Hab ich da ein Recht darauf, dass ich es am letzten Tag dem 14. Tag das Produkt zurücksende?
Das ich es morgen zur Post gebe und zurückschicke?
5 Antworten
Die Frist für die Erklärung des Widerrufes beginnt am Tag nach dem Erhalt der Ware zu laufen. Der 01.09. war der erste Tag Deiner Frist zur Abgabe der Widerrufserklärung.
Spätestens am 14.09. muss Dein Widerruf beim Shop eingetroffen sein, um fristgerecht erfolgt zu sein.
Nach erfolgtem Widerruf sind lt BGB die erhaltenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren.
Zum "eigentlich" notwendigen Wiederruf hast du ja genug Tipp's bekommen und auch schon gemacht...
Seriöse Online-Shop's werden dir die Rückgabe aber nicht deswegen verweigern, weil du 1-2-3 Tage zu spät bist. Normalerweise ist der Wiederruf auch bloß so eine Theorie. Ich habe schon so oft "zurückgesendet" und noch nie vorab den Kauf Wiederrufen.
Rückgabe hat immer problemlos geklappt ;)
ja natürlich, es gilt der tagespoststempel
Du musst den Widerruf rechtzeitig absenden.
Erst danach solltest du übrigens das Paket zurücksenden, erst, wenn du dazu aufgefordert wirst.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Fristberechnung nun inklusive des ersten/letzten Tages ist oder nicht, müsste aber im BGB stehen.
Du hast nach dem schriftlichen Widerruf, der innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung erfolgen muss, weitere 14 Tage Zeit für die Rücksendung an den Händler
Das steht in irgendeinem Paragraphen, den ich jetzt grad nicht im Kopf habe
Das mit der Rücksendung steht nirgendwo. Wenn der Händler seine Ware wiederhaben will muss er es dir sagen, sofern nicht wirksam anders vereinbart (beispielsweise in den AGB).
Ok, kein Paragraph, aber mehrere Quellen, u.a. die hier
Der Vertrag ist widerrufen, was muss ich jetzt tun?
Ware zurückschicken: Sie müssen die Ware binnen 14 Tagen wieder in Richtung Händler auf den Weg bringen. Es sei denn, dieser hat angeboten, die Ware abzuholen. Dabei müssen Sie nicht die Originalverpackung verwenden. Die Rücksendeadresse finden Sie in der Widerrufsbelehrung. Das Risiko, dass die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird, trägt der Händler. Heben Sie deshalb zu Beweiszwecken den Einlieferungsbeleg auf.
Steht das bei Cyberport?