Verkauf eines möglichen Unfallwagens/Rechtslage bei KFZ-Kaufvertrag?

3 Antworten

Formulierung hin oder her (du hast es schlecht formuliert!)

Wenn du 10 Jahre lang nicht bemerkt hast, dass das ein unfallwagen sein könnte, wie sollte der neue Besitzer plötzlich darauf kommen, dass es ein unfallwagen ist?


Gheolfpe27 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 09:42

Kann ja sein.

ProxiCent  12.01.2025, 11:01
@Gheolfpe27

Und wenn das passiert, dann stehst du natürlich dafür gerade. Oder etwa nicht?

Du hättest das Auto auch einfach weiter fahren können und dann ab zum Schrotthändler damit.
warum hast du es überhaupt verkauft?

Vorschäden vom Vorbesitzer betreffen dich nicht. Du verkaufst das Auto als Unfallfrei in deinem Besitz. Fertig.

jo kann man so machen, ich hät geschrieben

"Das Fahrzeug hatte in meinem Besitz keinen Unfall. und laut Vorbesitzer auch nicht, dennoch können Vorschäden nicht ausgeschlossen werden.“

und gut ist

davon mal ab: man holt sich den Kaufvertrag vom ADAC und beachte deren Hinweise


Gheolfpe27 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 09:38

Ja ist leider schon vorbei.

MichaelSAL74  12.01.2025, 09:39
@Gheolfpe27

ja, dann weißt Bescheid fürs nächste Mal. und Du hast ja geschrieben, in Deinem Besitz ohne Unfall, was davor ist, kann man nicht wissen und der Verkäufer hätte ja nen Check machen lassen können

Gheolfpe27 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 09:41
@MichaelSAL74

Nein das hat der damalige Verkäufer geschrieben. Ich habe geschrieben: Das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer unfallfrei gekauft und wird so verkauft.