Verkauf eines möglichen Unfallwagens/Rechtslage bei KFZ-Kaufvertrag?
Hallo,
Ich habe ein KFZ verkauft. Ich bin mir nicht sicher, ob er vor 10 Jahren eventuell mal einen Unfall gehabt haben könnte.
Damals beim Kauf des KFZ stand im Kaufvertrag, welchen der Vorbesitzer geschrieben hatte: „Das Fahrzeug hatte in meinem Besitz keinen Unfall. Vorschäden können nicht ausgeschlossen werden.“
Ich habe das Fahrzeug verkauft und in den Kaufvertrag geschrieben: „Das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer unfallfrei gekauft und wird so verkauft.“
Stimmt dieser Satz so? Oder hätte ich schreiben müssen, das Fahrzeug war im Besitz des Vorbesitzers unfallfrei und wird so verkauft.
3 Antworten
Formulierung hin oder her (du hast es schlecht formuliert!)
Wenn du 10 Jahre lang nicht bemerkt hast, dass das ein unfallwagen sein könnte, wie sollte der neue Besitzer plötzlich darauf kommen, dass es ein unfallwagen ist?
Und wenn das passiert, dann stehst du natürlich dafür gerade. Oder etwa nicht?
Du hättest das Auto auch einfach weiter fahren können und dann ab zum Schrotthändler damit.
warum hast du es überhaupt verkauft?
Vorschäden vom Vorbesitzer betreffen dich nicht. Du verkaufst das Auto als Unfallfrei in deinem Besitz. Fertig.
jo kann man so machen, ich hät geschrieben
"Das Fahrzeug hatte in meinem Besitz keinen Unfall. und laut Vorbesitzer auch nicht, dennoch können Vorschäden nicht ausgeschlossen werden.“
und gut ist
davon mal ab: man holt sich den Kaufvertrag vom ADAC und beachte deren Hinweise
ja, dann weißt Bescheid fürs nächste Mal. und Du hast ja geschrieben, in Deinem Besitz ohne Unfall, was davor ist, kann man nicht wissen und der Verkäufer hätte ja nen Check machen lassen können
Nein das hat der damalige Verkäufer geschrieben. Ich habe geschrieben: Das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer unfallfrei gekauft und wird so verkauft.
ja von mir aus auch so rum. dann solltest ausm Schneider sein
Kann ja sein.