Kaufvertrag/Eigentumsnachweis für Kfz nachträglich erstellen?

4 Antworten

Für die Zulassung dieses Fahrzeuges auf deinen Namen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis
  • eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • ggf. die amtlichen Kennzeichenschilder, wenn Du ein anderes Kennzeichen haben möchtest

Die Zulassung und die Schilder ggf. kosten um die 60 bis 70 € ca.

Den Eigentumsnachweis benötigst Du für die Zulassung nicht. Ein Kaufvertrag mit deiner Oma wäre auch nicht mehr sinnvoll, weil das Fahrzeug aktuell auf deinen Bekannten zugelassen ist.

Du kannst natürlich mit deinem Bekannten einen Kaufvertrag abschließen. Bei einem Verkauf dieses Fahrzeuges wäre ein Kaufvertrag auch sinnvoll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lakuta 
Beitragsersteller
 11.02.2025, 22:16

Der Bekannte ist irgendwann nach der Abmeldung umgezogen und leider weiß keiner wo er zu finden ist, bzw ghostet er alle, die er was mit ihm zu tun hatten... Vermuten, er wird irgendwo neu angefangen haben. Daher wird das leider schwierig, aber trotzdem vielen Dank noch für die Info! Theoretisch will ich das Fahrzeug ja auch nicht verkaufen, wäre aber nur wegen der Eventualität, man weiß ja nie, was mal passiert.

Bern777  12.02.2025, 06:13
@Lakuta

Achso! Solange Du die Fahrzeugpapiere nicht verlieren solltest zum Beispiel, ist das kein Problem.

Normalerweise benötigst Du den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein, dann kannst Du es abmelden und gleich wieder auf dich anmelden.


Lakuta 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 19:15

Abgemeldet ist das Fahrzeug bereits, ich lasse das Fahrzeug allerdings in der Werkstatt einmal "komplettüberholen", was ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird und danach wollte ich es auf mich anmelden. Die brauchen in der Zulassungsstelle keinen Eigentumsnachweis? Ich meine, solange die alle Unterlagen + EVB haben ist ja eigentlich alles geregelt..?

Weil ZB Teil 1&2 stellen ja keinen Nachweis für den Eigentum dar...

Wenn du den Brief hast kannst es jederzeit zulassen. Und es ist dein Eigentum. Warum so kompliziert?

Klar kannst du dich absichern und einen Ersatz für den alten "Kaufvertrag" mit deiner Oma erstellen. Den kannst du aber auch mit dem Bekannten machen, da er ja davon Halter/ Eigentümer war.

Wenn du die Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2 vorlegst fragt dich in aller Regel niemand nach einem Kaufvertrag.


Lakuta 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 19:17

Hab alle Unterlagen und mehr zum Fahrzeug (bis auf besagtes) da, nur stellen ja ZB 1&2 keinen Eigentumsnachweis dar, daher meine Frage.

Lakuta 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 19:26
@Ursusmaritimus

Hab ich natürlich auch 😉

Entweder/vorzugsweise nehme ich die Kennzeichen (wenn bis dahin noch frei), die bisher bei beiden "Vorbesitzern" dran waren, oder ich lasse mir neue prägen, da bekomme ich ja aber von denen dann einen Zettel für den Mensch, der sie mir nebenan prägen soll.

Ursusmaritimus  06.02.2025, 19:28
@Lakuta

Dann geht alles klar, wenn du mit den Teilen zur Zulassungsstelle gehst wird dir das rechtmäßige Eigentum unterstellt.

Lakuta 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 19:54
@Ursusmaritimus

OK, hoffen wir mal, dass dann alles klappt. Vielen lieben Dank 🙏🏻