Verkäufer schickt beschädigen Artikel und nimmt ihn nicht zurück?
Ich habe eine Mütze gekauft und sie wieder zurückschickt, da sie mir nicht passt. Der meint nun, der Artikel sei beschädigt und weigert sich die Retoure anzunehmen.
Gibt es irgendwelche Paragraphen die mich schützen?
Er meint, ich hätte es gewaschen. Es ist eine Wollmütze, die nicht gewaschen werden darf - habe ich auch nicht, da sie mir bei der Anprobe nicht gepasst hat.
Der Kauf war bei einem gewerblichen Verkäufer.
Ich habe die Mütze nicht genauer betrachtet und einfach wieder weggepackt
3 Antworten
Bei einem gewerblichen Verkäufer hast du mindestens 14 Tage Zeit die Ware zurück zu senden. Er muss dir dann den Kaufpreis erstatten.
Nur wenn du die Ware beschädigt hast kann er von dir eine Entschädigung verlangen.
wenn du nichts gemacht hast würde ich auch nichts bezahlen. Das soll der dir erst mal nachweisen.
Da ist das alles erklärt:
https://www.finanztip.de/kaufrecht/#:~:text=Bei%20jedem%20Kauf%20von%20Neuwaren,1%20BGB).
Du unterschlägst die Einzelheiten des Kaufvertrages, insbesondere evtl. Einschränkungen des Verläufers hinsichtlich Rücknahme und Umtausch.
Was willst du denn genau wissen?
Ich will überhaupt nichts wissen,. sondern Du.
Deine Tagliste mit "Käuferschutz", "Betrug" und dergleichen ist zu wirr, um eine rechtssichere Auskunft geben zu können.
Wenn du es bei einem Händler gekauft hast gilt folgendes:
Die Retoure muss er auf jeden Fall annehmen, wenn Du Dein Widerrufsrecht nutzt. Wenn die Ware nicht mehr verkaufbar ist, kann er natürlich eine Wertminderung geltend machen.
Wenn Du die Ware unbeschädigt abgeschickt hast, kann es sich ja nur um einen Transportschaden handeln. Dafür ist dann der Paketdienst zuständig.
Was für ein Schaden ist es? Hat er Fotos davon geschickt? Um was für einen Wert geht es hier?
Oder war es ein Privatverkauf? Da hast Du kein grundsätzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Er meint, ich hätte es gewaschen. Es ist eine Wollmütze, die nicht gewaschen werden darf - habe ich auch nicht, da sie mir bei der Anprobe nicht gepasst hat.
Es ist kein Privatverkauf
Dann schreibst Du ihm das. Kannst ihm ja eine eidesstattliche Versicherung anbieten, dass Du die Mütze nur anprobiert hast, aber nicht gewaschen oder anderweitig behandelt.
Was hat die Mütze gekostet?
Habe ich bereits getan, aber er besteht weiterhin darauf, dass der Schaden von mir kommt.
Sie kostet 36€
Danke. So sehe ich das auch. Hast du vllt eine sichere Quelle auf die ich zurückgreifen könnte?