Verfahren eingestellt, nochmal Anzeigen?

4 Antworten

Soweit mir bekannt ist kann innerhalb von zwei Wochen gegen die Einstellung des Verfahrens vorgegangen werden, es sollten dann aber schon neue Erkenntnisse vorhanden sein;

Eine anwaltliche Beratung erscheint dabei durchaus angebracht


wiki01  03.05.2021, 07:49
Soweit mir bekannt ist kann innerhalb von zwei Wochen gegen die Einstellung des Verfahrens vorgegangen werden

Dann ist es dir nicht bekannt.

Das Beweisvideo wurde sich nicht von der Richterin angeschaut

Es gab also ein Gerichtsverfahren? Gegen Entscheidungen von Amtsgerichten kannst du innerhalb von 7 Tagen Widerspruch einlegen, der dann innerhalb von 4 Wochen nach dem Urteil begründet werden muss.

Hat das Verfahren der StA eingestellt, kannst du Beschwerde gegen die Einstellung beim StA einlegen*. Eine erneute Anzeige wegen der gleiche Straftat ist nicht möglich / wird nicht bearbeitet.

*) da müssten sich aber gravierende neue Erkenntnisse ergeben haben, um Aussicht auf Erfolg zu haben.

Schwierig ohne Zeugen, du mußt auch die Frist beachten, sonst ist es verjährt.


wiki01  03.05.2021, 07:50

Da gibt es nichts mehr zu beachten, keine Fristen einzuhalten.

Nein, das Verfahren ist beendet. Niemand darf wegen des gleichen Deliktes ein zweites Mal angeklagt werden.