Kann man jemanden Anzeigen wenn jemand mich Anzeigen will und lügt und es auch noch verbreitet?

6 Antworten

Gegenanzeigen helfen nicht und selbst wenn es nicht so wahr und du dafür was auch immer aufgebrummt bekommt...

Wünsche dir den Widersacher weg, fange als erstes damit an zu wünschen, das naher Angehöriger von diesem jenigen stirbt... Stirbt dieser noch vor der Verhandlung, kann man Urteil gut ertragen....

Ist das Strafmaß abgearbeitet oder Geldauflage bezahlt, wäre der Widersacher halt weg....(weggewünscht versteht sich)....

Was die Angehörigen des Widersachers lernen, gucken was man sagt und ob man falsches Zeugnis ablegt, legen diese das von allein nicht ab so dezimieren diese sich peu à peu wie von selbst....

Zünde dir zum Wünschen éine Kerze an, klappt....

Strafgesetzbuch: Üble Nachrede, Verleumdung, (nach Anzeige:) falsche Verdächtigung ... googlen und du wirst fündig.

Problem: Da diese "Kindereien" im Regelfall nicht weiter verfolgt werden, musst du den privaten Klageweg beschreiten - das kostet erst einmal dein Geld!


Mindermeinung  27.03.2014, 02:46

Falsche Verdächtigung ist kein Privatklagedelikt. Und abgesehen davon auch kein Antragsdelikt. Und ja, die Staatsanwaltschaft sieht Falschanzeigen gar nicht gerne - die wollen nämlich gerade nicht mit falschen Verdächtigungen in ihrer Arbeit behindert werden. :-D

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Still  27.03.2014, 09:36
@Mindermeinung

Falsche Verdächtigung kann ja auch nur nach Anzeigenerstattung verfolgt werden und klar, dass Polizei und Staatsanwaltschaft das aus eigenem Antrieb machen; schließlich haben die besseres zu tun, als gefakte Strafanzeigen zu bearbeiten. Verleumdung und üble Nachrede werden bestimmt auf den Privatklageweg geschickt, die Kinder Ka cke, tut sich kein Gericht an ; - )

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frag einfach deinen Anwalt. Der wirst du ja eh brauchen. Und bezahlen muss den ja der Verlierer der Verfahrens.

wart erstmal ab, ob er dich wirklich angezeigt hat. und wenn doch, dann hat du doch ein reines gewissen, oder

Ja wegen Verleumdung. Aber da sollten wenn irgendwie möglichst Erwachsene, in/an der Sache der Anzeigen wegen, beteiligt sein.